Abmahnung: Kanzlei von Appen | Jens Legal für die eleven:45 GmbH

Markenrecht
17.01.202016 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens Legal für die eleven:45 GmbH wegen einer Markenrechtsverletzung an "Mero".

Die Kanzlei von Appen| Jens Legal verschickte im Auftrag von der eleven:45 GmbH eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an der Wortmarke "Mero". "Mero" ist der Künstlername des deutschen Rappers Enes Meral. Die eleven:45 GmbH, welche ein Anbieter von Merchandising-Artikeln diverser Musikkünstler ist, sei ermächtigt, die Markenrechte der Herrn Enes Meral sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich in eigenem Namen durchzusetzen.

Der Betroffene der Abmahnung habe über eine bekannte Internethandelsplattform verschiedene Merchandising-Artikel, welche mit der Bezeichnung "Mero" versehen sind, zum Verkauf angeboten. Es läge eine "unautorisierte Nutzung" der Unternehmenskennzeichen vor, womit der Betroffene gegen die Markenrechte des Abmahners verstoßen würde.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen die Kostenerstattung der angefallenen Anwaltskosten für die Abmahnung gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.