Abmahnung des Freistaats Bayern durch die Rechtsanwälte Bettinger

Markenrecht
17.01.20207 Mal gelesen
Abmahnung der Rechtsanwälte Bettinger im Auftrag des Freistaat Bayern wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht.

Die Rechtsanwälte Bettinger vertreten die Interessen des Freistaats Bayern. Der Freistaat Bayern betreibt derzeit das bekannte Schloss unter der Bezeichnung "Schloss Neuschwanstein" bzw. "Neuschwanstein". Derzeit richten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise Produkte angeboten habe, die sowohl mit einer Abbildung von Schloss Neuschwanstein, als auch mit der Bezeichnung "Neuschwanstein" versehen seien. Es wird der Vorwurf erhoben, ohne rechtfertigenden Grund die Bezeichnung zu dem Zweck zu verwenden, die verbundene Wertschätzung und den Aufmerksamkeitswert der Bezeichnung für den Vertrieb der Produkte auszunutzen.

Die Rechtsanwälte Bettinger fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, eine vorformulierte Erklärung liegt bei. Zudem wird eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe von nicht weniger als 5.100,00€ gefordert. Ebenfalls soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, sowie die fraglichen Produkte vernichten und die Rechtsanwaltskosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00€ erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.