Abmahnung: 1. FC Nürnberg durch von Appen | Jens Legal RAe

Markenrecht
15.01.2020108 Mal gelesen
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von RAe im Auftrag des 1. FC Nürnberg e.V. wegen "1. FC Nürnberg"

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell erneut eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Nürnberg e.V. durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Wortmarke "1. FC Nürnberg", die auch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist.

Eine weitere Abmahnung des 1. FC Nürnbergs finden Sie hier:

https://www.ra-herrle.de/appen-jens-1-fc-nuernberg/

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Internetverkaufsplattform "eBay" Fan-Schals mit der Wortmarke "1. FC Nürnberg" zum Verkauf angeboten zu haben. Dabei soll es sich zudem nicht um Originale, vom 1. FC Nürnberg in Verkehr gebrachte Fan-Schals handeln. Hierbei soll es demnach zu einer unautorisierten Nutzungs der Wortmarke des 1. FC Nürnberg gekommen sein und somit eine Markenrechtsverletzung eingetreten sein.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.