Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Markenrecht
15.01.2020148 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen Markenrechtsverletzung

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. Eine ähnliche Abmahnung finden Sie hier:

https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-vw-display/

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin verschiedener Marken, unter anderem der Unions-Wort-/Bildmarke "VW im Kreis" ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform "ebay.de" unter Verwendung des Zeichens "VW im Kreis" seine Produkte beworben zu haben. Mit der Bewerbung von Produkten mit den Markenbezeichnungen "VW im Kreis", bei denen es sich nicht um von der Volkswagen AG in den Verkehr gebrachten Waren handelt, sei eine Markenrechtsverletzung durch den Abgemahnten erfolgt.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens mit einer Vertragsstrafe von 5.100,00€ bei Zuwiderhandlung. Zudem wird von dem Betroffenen die Erteilung von Auskunft über

  • den Zeitraum der Nutzung der Marke "VW im Kreis"
  • die mit den durch die Marke beworbenen Produkten erzielten Umsätze

gefordert, sowie die Anerkenntnis eines nach der Auskunftserteilung noch genau zu beziffernden Schadensersatzes. Zuletzt verlangen sie Ersatz der bereits angefallenen Rechtsanwaltskosten, welche auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 € berechnet worden sind.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.