Abmahnung der LHR Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH

Markenrecht
13.12.20197 Mal gelesen
Abmahnung der LHR RAe für die Time Gate GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke "SAM".

Durch die von den LHR Rechtsanwälten formulierte Abmahnung wird die Verletzung von Markenrechten der Marke "SAM" gerügt. Die von ihnen vertretene Time Gate GmbH aus Köln sei als Rechtsnachfolger der Uncle Sam GmbH alleinige Inhaberin der Nutzungs- und Lizenzrechte dieser Marke.

Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Betroffene habe die Marke "SAM" in Bezug auf Bekleidungsstücke verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein. Dies stelle einer Markenrechtsverletzung bei der Time Gate GmbH dar.

Was wird gefordert?

Die LHR Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes gegen Markenrechte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zudem verlangen sie Auskunft über den Umfang des Vertriebes, Schadensersatz, sowie die Erstattung der Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.