Abmahnung: Kanzlei Gevers für die Harman International Industries Inc.

Markenrecht
13.12.201941 Mal gelesen
Kanzlei Gevers im Auftrag der Harman International Industries Inc. wegen der unerlaubten Nutzung der Marken "JBL", "harman kardon"und "HARMAN"

Die Kanzlei Gevers vertritt die Interessen der Harman International Industries Inc., die Inhaberin der Rechte an den geschützten Unions-Wortmarken "JBL" (Nr. 001830967) und "harman kardon" (Nr. 001546415), sowie die Unions-Bildmarke "HARMAN" (Nr. 009097 491). Aktuell verschickte die Kanzlei Gevers eine Abmahnung an einen Händler, der gegen diese Markenrechte verstoßen haben soll.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass er Lautsprecher angeboten haben soll, die nicht für den Markt des europäischen Wirtschaftsraumes bestimmt waren. Dies habe die Abmahnerin festgestellt und nach Ansicht der Kanzlei Gevers handele es sich hierbei um einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.

Der Abgemahnte soll das Anbieten, Inverkehrbringen, Importieren, Exportieren und Lagern von konkret benannten Lautsprechern, sowie anderen Harman-Produkten einstellen, wenn die Waren nicht von der Abmahnerin oder mit ihrer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Außerdem fordert die Kanzlei Gevers aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zudem werden Auskünfte und Kostenerstattung verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.