Abmahnung der greyhills Rechtsanwälte wegen der Marke "tausendschön"

Markenrecht
11.12.2019104 Mal gelesen
Abmahnung der greyhills Rechtsanwälte aus Berlin wegen der unerlaubten Nutzung der Wortmarke "tausendschön".

Die greyhills Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen einer Mandantin, die Inhaberin der Rechte an der geschützten Wortmarke "tausendschön" (Registernr.: DE 39800280) für den Bereich Gesundheits- und Schönheitspflege sei. Aktuell verschickten die greyhills Rechtsanwälte eine Abmahnung an die Inhaberin eines Friseur-Gewerbes, welches den Begriff "tausendschön" im Namen nutze.

Der von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass die quasi identische Bezeichnung des Friseurgeschäfts mit "tausendschön" in den Schutzbereich der Marke im Bereich Schönheits- und Gesundheitspflege falle. Die Verwendung des Markenzeichens stelle mithin eine Verletzung der Markenrechte dar.

Die greyhills Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei.  Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 50.000 Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.