Abmahnung der Grünecker Patent- und RAe im Auftrag der Lacoste S.A.

Markenrecht
04.12.2019102 Mal gelesen
Abmahnung der Grünecker Patent- und RAe im Auftrag der Lacoste S.A. wegen Verletzungen der Unions-Marke "LACOSTE"

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte aus München verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Lacoste S.A. durchgesetzt werden soll. Diese ist Inhaberin der Rechte an der geschützten Unions-Wortmarke "LACOSTE", sowie an der Unions-Bildmarke eines stilisierten Krokodils. Das Mode-Label ist insbesondere durch den Tennis Spieler Rene Lacoste, welcher auch Gründer des Labels ist, bekannt geworden. Insbesondere die mit dem "Lacoste-Krokodil" versehenen Polo-Hemden machten die Marke berühmt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Verkaufsplattform eBay Polo-Hemden zum Verkauf angeboten zu haben, die mit Zeichen bedruckt sind, die mit denen der Lacoste S.A. identisch sind. Bei den angebotenen Produkten handele es sich jedoch nicht um solche, die von der Lacoste S.A. in den Verkehr gebracht worden sind. Dies soll auch durch einen Testkauf bestätigt sein. Nach Ansicht der Grünecker Rechtsanwälte läge in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Lacoste S.A, die unter anderem Unterlassungsansprüche aus Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) UMV begründen würden.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft bzgl. Herstellern, Lieferanten/ anderen Vorbesitzern/ gewerblichen Abnehmern, sowie Mengen und Preisen der betroffenen Produkte aufgefordert. Zuletzt wird Schadensersatz aller entstandenen und aller zukünftigen Markenrechtsverletzungen, sowie der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Zuletzt sollen auch noch die Kosten eines Privatdetektives und eines Testkaufs erstattet werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.