Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company

Markenrecht
04.12.201999 Mal gelesen
Abmahnung des RA Marcel van Maele im Auftrag der BR Housing Company Bvba wegen der Nutzung der Marke "Ocean Breeze".

Der Rechtsanwalt Marcel van Maele vertritt die Interessen der BR Housing Company Bvba und verschickte deshalb kürzlich in ihrem Namen eine Abmahnung an einen Online-Händler.

Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene vertreibe in seinem Internet-Shop Produkte unter der Bezeichnung "Ocean Breeze", von der die BR Housing die Inhaberin der Markenrechte sei. Die Produkte seien allerdings nicht von der BR Housing hergestellt worden, weshalb nach Ansicht des Rechtsanwaltes ein Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 MarkenG vorliegt.

Rechtsanwalt Marcel van Maele fordert im Namen der BR Housing die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bereits bei. Daneben verlangen sie Auskunft bzgl. Herstellern, Lieferanten/ anderen Vorbesitzern/ gewerblichen Abnehmern, sowie der Mengen und der Preise der betreffenden Produkte. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Schadensersatz hinsichtlich der bereits entstandenen und zukünftigen Markenrechtsverletzungen, sowie Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem Gegenstandswert, welcher auf 100.000,00€ festgesetzt wurde.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.