Markenrechtliche Abmahnung der Bird & Bird LLP Rechtsanwälte

Markenrecht
16.07.201941 Mal gelesen
Abmahnung der Bird & Bird LLP Rechtsanwälte aus London im Auftrag der DTM Deutsche Tele Medien GmbH und ihrem Partnerverlag (gemeinsame Gesellschafterin der Gelbe Seiten Zeichen-GbR ) wegen der Verletzung der Farbmarke "Gelb" RAL 1021

Die Bird & Bird LLP Rechtsanwälte aus London verschickten kürzlich eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der DTM Deutsche Tele Medien GmbH und ihrem Partnerverlag (gemeinsame Gesellschafterin der Gelbe Seiten Zeichen-GbR) durchgesetzt werden sollen. Diese sind gemeinsame Herausgeber des Branchenverzeichnisse unter der Marke "Gelbe Seiten" und zudem Inhaberin zweier abstrakter Farbmarken "Gelb" RAL 1021 (Register-Nummern: DE 302008030266 und DE 30469244).

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts ein Branchenverzeichnis zu führen und hierbei den Gelbton mit der oben genannten Farbmarke bzw. einen hochgradig ähnlichen zu verwenden. Diese stelle eine Verletzung der oben genannten Markenrechte dar.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.