von Appen | Jens Legal wegen "VfB Stuttgart" auf Spreadshirt.de

Markenrecht
28.05.201966 Mal gelesen
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des VfB Stuttgart vor, wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "VfB Stuttgart".

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des VfB Stuttgart durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an den Wortmarken "VfB Stuttgart", welche unter der Nr. 009602954 beim DPMA eingetragen ist. Darüber hinaus sei die Bezeichnung "VfB Stuttgart" als Geschäftsbezeichnung geschützt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen über die Internetplattform Spreadshirt.de Bekleidung, Tassen, Handyhüllen, Taschen und Accesoires zum Kauf angeboten und diese Produkte mit den Worten „VfB Stuttgart“ beworben zu haben. Hierdurch läge nach Ansicht der von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte wegen der unautorisierten Nutzung eine Verletzung der Markenrechte vor.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zu diesem Zwecke ist bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Auch wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert. Diese berechnen sich auf Grundlage des Gegenstandswerts, den die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte auf 50.000,- Euro bemessen haben.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.