von Appen | Jens Legal im Auftrag des VfL Bochum

Markenrecht
07.05.201947 Mal gelesen
Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des VfL Bochum wegen der Verletzung von Rechten an der Marke "VfL Bochum"

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des VfL Bochum durchgesetzt werden soll. Dieser ist Inhaber der Rechte an der Wortmarke "VfL Bochum" und dem dazugehörigen bekannten Emblem des Fußball-Vereins. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen online Schlüsselanhänger unter Verwendung der Unternehmenskennzeichen zum Verkauf angeboten zu haben. Zur Nutzung dieses markenrechtlich geschützten Kennzeichens sei der Verkäufer jedoch nicht berechtigt gewesen.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte wird außerdem zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Zudem wird er zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.