Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte wegen der Marke "TOEFFLER"

Markenrecht
07.03.201938 Mal gelesen
Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart im Auftrag der Berkemann GmbH & Co. KG wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke "TOEFFLER".

Die Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB aus Stuttgart verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Berkemann GmbH & Co. KG durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der eingetragenen Marke "TOEFFLER" für Pantoffeln und Sandalen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Produkte, die der der Berkemann GmbH ähneln, zum Verkauf angeboten zu haben und dabei die Bezeichnung "TOEFFLER" benutzt zu haben. Bei diesen handele es sich jedoch nicht um die von der Berkemann GmbH entwickelten Produkte. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Markenrecht dar.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung und zur Vernichtung der betreffenden Produkte aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.