Zukunft der Bausparverträge: BGH entscheidet 2017!

Kredit und Bankgeschäfte
19.12.2016255 Mal gelesen
Schon lange ist es kein Geheimnis mehr, dass sich Bausparkassen und ihre Kunden im Streit befinden. Auch unter Juristen ist keine Lösung in Sicht. Im Grunde ist der Streitpunkt die Frage, ob Bausparkassen eine Kündigung von Verträgen aussprechen dürfen, weil diese vom Kunden nicht abgerufen werden.

  

Es ist noch gar nicht allzu lange her, da erfreuten sich mit Riester geförderte Bausparverträge bei Kunden großer Beliebtheit. Beide Parteien, sowohl Anbieter, als auch der Kunde, waren zufrieden gestellt. Seit Beginn der Niedrigzinsphase ist dem nicht mehr so. Kunden mit Alt-Verträgen nutzen lieber die im Vergleich hohen Zinsen von bis zu fünf Prozent, anstelle einen zu teuren Bausparvertrag aufzurufen. Für die Bausparkassen ist das natürlich ein Dorn im Auge, da sich das Bausparen für diese nun nicht mehr lohnt. Dies führte zum Beginn einer Kündigungswelle, da der Kredit durch den Kunden eben nicht abgerufen worden war. Als Rechtfertigung dafür führen Bausparkassen wie die Wüstenrot & Co. an, dass anders herum betrachtet auch Verbraucher in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Kündigung hätten, sofern das Darlehen mindestens eine zehnjährige Zinsbindung umfasst. 

  

Entscheidung des BGH im Jahr 2017 erwartet!

 

Die Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte variieren sehr stark und eine klar Linie bezüglich der Rechtssprechung ist nicht sichtbar. Daher soll nun im kommenden Jahr der Bundesgerichtshof zu einer Entscheidung kommen. 

 

Sollte dieser sich für eine Entscheidung gegen die Bausparkasse entscheiden, wird es für die Bausparkassen unangenehm. Es könnte demnach passieren, dass der BGH die aktuell schlechte Wirtschaftslage der Kassen als für die Rechtssprechung unwichtig einstuft. Dies würde bedeuten, dass die oben genannten Kündigungen nicht erlaubt sein würden. 


Fällt die Entscheidung jedoch für die Bausparkassen, ist zu befürchten, dass eine regelrechte Kündigungswelle auf die Kunde zukommt. 

 

Inwiefern das den Ruf der Bausparkassen positiv beeinflusst, ist fraglich. Denn hält die Niedrigzinsphase weiter an, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass die gekündigten Kunden wiederrum potenzielle Neukunden in der Akquise wären. 

Fakt ist aber: Das Thema Bausparen wird auch im Jahr 2017 ein schwieriges Thema bleiben, das sowohl Kunden, als auch Verbraucher zwangsläufig weiterhin beschäftigen wird

Sicher ist jedoch, dass die Erfolgswelle von Gesellschaften wie Wüstenrot & Co. immer weiter abflacht.