Widerrusjoker noch immer ausspielbar!

Widerrusjoker noch immer ausspielbar!
06.09.2016285 Mal gelesen
Verbraucher können noch heute den Widerrufsjoker ausüben und dabei eine Menge Geld sparen! Kontaktieren Sie noch heute unsere in diesem Bereich sehr erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden, damit der Widerruf zum bestmöglichen Erfolg führt!

"Widerrufsjoker" ist weiterhin einsetzbar

Entgegen vorheriger Annahmen ist der Widerrufsjoker trotz dem Fristablauf am 21.06.2016 weiterhin ausübar. Jedoch wurde das "ewige" Widerrufsrecht durch eine Gesetzesnovelle erheblich eingeschränkt. Denn seit diesem Datum ist der "ewige" Widerruf aller zwischen dem Jahr 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträge nicht mehr möglich. Jedoch haben Verbraucher auch noch heute die Möglichkeit, einige bestimmte Verträge zu widerrufen. Voraussetzungen für das Entstehen des sog. "ewigen" Widerrufrechtes ist der Gebrauch einer von Fehlern behafteten Widerrufsbelehrung gegenüber dem Verbraucher seitens des jeweiligen Kreditinstitutes. In solchen Fällen beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen regelmäßig nicht an zu laufen, weswegen Verbraucher die Darlehensverträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen können. Zudem muss der betroffene Vertrag zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen worden sein. Experten vermuten, dass viele Kreditinstitute auch in dieser Zeit eine Vielzahl von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verwendet haben, da die Banken und Sparkassen teilweise Jahre benötigt haben, um sich den im Jahre 2010 verbindlich gewordenen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

 Widerrufsjoker einsetzen - Geld sparen

 Durch den Widerruf eines Altkredites könnten Verbraucher die Möglichkeit haben, enorme Geldbeträge zu sparen. Deswegen wird dieser Vorgang oftmals auch als Widerrufsjoker bezeichnet. Die Vorteile des Widerrufsjokers für den Verbraucher liegen auf einer Hand: Zum einem ist im Falle eines Widerrufes durch den Kreditnehmer die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu zahlen weswegen eine Umschuldung in anderen Fällen - wie beispielsweise der frühzeitigen Kündigung - wirtschaftlich sinnlos wäre. Entfällt diese jedoch wie bei der Ausübung des Widerrufes, so könnte der Verbraucher durch eine Umschuldung bei den zur Zeit sehr niedrigen Zinsen sehr viel Geld sparen. Denn der neue Kreditvertrag wird regelmäßig zu tagesaktuellen Konditionen abgeschlossen, welche für den Verbraucher meistens sehr viel vorteilhafter sind.

 Banken verschulden die Situation selbst

 In den letzten Jahren haben die Kreditinstitute ihre Kunden mehrfach fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt. Unter anderen haben die Kreditinstitute unzulässige Zusätze gewählt, die den Verbraucher bei seiner Rechtsfindung eher verwirrt als belehrt haben. Zudem wird der Darlehensnehmer in besonders vielen Fällen darüber über den eigentlichen Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht präzise genug belehrt. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass der Verbraucher eindeutig dazu in der Lage sein muss, den Beginn der Widerrufsfrist zu bestimmen. Diesem Grundsatz wird insbesondere die Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens" nicht gerecht. Überdies wird dem Verbraucher seitens vieler Kreditinstitute verschwiegen, innerhalb welcher Fristen die Bank ihrerseits Rückgewähransprüche auszugleichen hat. Diese Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts jedoch wesentlich, denn nur so kann der Verbraucher seine finanziellen Verhältnisse im Falle eines Widerrufes hinreichend planen. Sämtliche Kreditinstitute sind nach dem sich aus § 355 Abs. 2 a.F. BGB ergebenden Deutlichkeitsgebot von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Verbraucher eindeutig, vollständig und präzise über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Ist dies nicht der Fall, so ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Noch heute Kanzlei Werdermann | von Rüden kontaktieren und Widerrufsjoker erfolgreich nutzen

Kunden der Sparkasse Trier sollten sich noch heute mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um die Vorteile des Widerrufsjokers erfolgreich zu nutzen. Die Experten unserer Kanzlei Werdermann | von Rüden haben in der Vergangenheit eine Vielzahl vergleichbarer Prozesses geführt und können daher auf hohe Erfahrungswerte zurückgreifen, um passgenaue Lösungen zu erarbeiten. Die Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen durch die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist dabei kostenlos. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

 Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!