Entscheidet der BGH nun wirklich über den Widerrufsjoker-bisher keine Rücknahme

Entscheidet der BGH nun wirklich über den Widerrufsjoker-bisher keine Rücknahme
11.07.2016335 Mal gelesen
Der BGH soll am morgigen Dienstag erneut über den Widerrufsjoker entscheiden.

In der Sache XI ZR 501/15 streiten die Parteien darüber, ob das Widerrufsrecht in dem konkreten Fall rechtsmissbräuchlich ausgeübt wurde. Dies haben die Vorinstanzen bisher so gesehen und behauptet, dem Kläger ginge es lediglich darum, sich von wohl überlebten und sehenden Auges eingegangenen Risiken zu befreien. Der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei Werdermann | von Rüden   rechnet damit, dass der Bundesgerichtshof der Revision stattgeben wird und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurückverweisen wird. "Die Ausübung des Widerrufsrechts verlangt gerade keine Angabe von Gründen, weshalb der Beweggrund, warum sich der Verbraucher zum Widerruf entscheidet, irrelevant ist", sagt Johannes von Rüden im Vorfeld.

 

In der Sache XI ZR 564/15 steht eine so genannte Fußnote in einer Widerrufsbelehrung der Sparkasse Nürnberg im Fokus der Karlsruher Richter. Die Widerrufsbelehrung enthielt eine hochgestellte 2, wobei es dazu hieß "Bitte Frist im Einzelfall prüfen". Die Vorinstanzen sahen darin eine inhaltliche Veränderung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Muster-Widerrufsbelehrung, die dazu führt, dass die Widerrufsbelehrung insgesamt unwirksam ist. Überdies sei die mit dieser Fußnote versehene Widerrufsbelehrung geeignet gewesen, beim Verbraucher den (unzutreffenden) Eindruck hervorzurufen, eine (von ihm vorzunehmende) Prüfung seines Einzelfalls könne abhängig von von ihm in der Widerrufsbelehrung nicht aufgezeigten Umständen zur Bestimmung einer Widerrufsfrist von weniger oder von mehr als zwei Wochen führen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden gilt deutschlandweit als eine der führenden Kanzlei im Bereich des Immobilienwiderrufsrechts. Die Anwälte der Kanzlei mit Sitz in Hamburg und Berlin haben in den vergangenen Jahren mehrere zehntausend Widerrufsbelehrungen geprüft und führen deutschlandweit dutzende Gerichtsverfahren gegen Banken:

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/schlussspurt-vorm-22-juni-ewiges-widerrufsrecht-fuer-immobilienkreditvertraege-endet/13688854.html