Immobilien-Darlehen: Viele Verträge nach Juni 2010 sind widerrufbar

Immobilien-Darlehen: Viele Verträge nach Juni 2010 sind widerrufbar
22.06.2016194 Mal gelesen
Schon seit längerer Zeit ist klar: Durch den Tod des Widerrufsjokers zum 21. Juni 2016 ist trotz handfester Unterstützung durch den Gesetzgeber das Problemthema "Fehlerhafte Belehrungen" für deutsche Banken noch lange nicht vom Tisch.

Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Auch die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Verträge weisen mehr oder weniger grobe Fehler in den Widerrufsbelehrungen auf!" Mehrere deutsche Landgerichte haben sich schon mit dieser Thematik befasst und dabei u.a.  einen Fehler bezüglich der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gefunden. Jansen: "Die Urteile sind eindeutig und geben insbesondere den Sparkassen wenig Verhandlungsspielraum für Zurückweisungen!"

in 2010 bis 2013 abgeschlossene Verträge sind durchweg noch recht hoch verzinst, sodass sich eine Umfinanzierung zu aktuellen Konditionen durchaus lohnt. Auch in Bezug auf die Rückforderungen von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen macht ein Widerruf Sinn. Widerrufe sollten von Beginn an mit anwaltlicher Unterstützung durchgesetzt werden, denn auf persönlich versendete Widerrufe reagieren Banken meist zurückweisend. Ein anwaltliches Schreiben setzt wirksame Fristen und zwingt die Bank zu einer Reaktion. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach dem Prozesskostenrisiko. Dazu Rechtsanwalt Jansen: "Das nimmt Ihnen niemand, allerdings ist es bei nachweislich falschen Belehrungen und angesichts der Berechnung weiterer Ansprüche schon lohnend, einen Widerruf konsequent durchzusetzen. Insbesondere bei den 'fehlenden Hinweisen auf Aufsichtsbehörden' bestehen sehr gute Aussichten auf verbraucherfreundliche Rechtsprechung."

Rechtsanwalt Jansen prüft Belehrungen kostenlos, dies gilt auch für Belehrungen von Altverträgen, die von Darlehensnehmern vorsorglich und fristwahrend vor dem 21. Juni an die jeweilige Bank gesendet wurden. Auch die Einschätzung von Zurückweisungen gehört zu den Dienstleistungen, mit denen AJT Neuss Darlehensnehmern rund um das Thema "Widerruf" zur Verfügung steht.

"Die Zurückweisung durch Ihre Bank bedeutet erst einmal gar nichts - es ist nur der Auftakt einer gerichtlich oder außergerichtlich auszutragenden Auseinandersetzung!" - so Jansen abschließend.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

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