Sparkasse belehrt Kreditnehmer fehlerhaft - Nutzen Sie noch heute ihr Widerrufsrecht

Sparkasse belehrt Kreditnehmer fehlerhaft - Nutzen Sie noch heute ihr Widerrufsrecht
17.06.2016214 Mal gelesen
Nur noch wenige Tage bis zum Ende des „ewigen“ Widerrufsrecht! Betroffene Verbraucher sollten jetzt handeln und sich ihre Vorteile sichern. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen.

Widerrufsbelehrungen der Sparkasse fehlerhaft - Darlehensverträge widerrufbar

Die Sparkasse hat mehrfach ihre Darlehensnehmer fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt. Dies gibt Verbrauchern, also privat Handelnden, die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen schon vor mehreren Jahren abgeschlossene Verbrauchdarlehensverträge zu widerrufen. Das hat wiederum den rechtlichen Hintergrund, dass im Jahr 2002 der Gesetzgeber beschloss, den Verbraucherschutz zu stärken. Hierfür hat er eine für alle Kreditinstitute verbindliche Verpflichtung erlassen, bei Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen gewisse Textbausteine gemäß eines Musters zu nutzen. Wenn eine Widerrufsbelehrung einer Bank nun also fehlerhaft erfolgte, weil sie nicht dem gesetzlichen Textbaustein in vollem Umfang entsprach, fängt die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist nie an zu laufen. Mithin können betroffene Kunden ihre Altkredite noch heute widerrufen. Auch die Sparkasse hat ihre Kunden tatsächlich in zahlreichen Fällen fehlerhaft belehrt!

Sparen Sie Geld mit günstiger Umschuldung - "Widerrufsjoker" nutzen

Im Volksmund wird dieses nahezu "ewige" Widerrufsrecht auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet. Mit der Möglichkeit des "Widerrufsjokers" geht für Verbraucher die Option einer günstigen Umschuldung einher. Wird ein Darlehensvertrag widerrufen, wird der Verbraucher so gestellt, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre. Auch eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie bei einer Kündigung regelmäßig fällig wird und die eine Umschuldung wirtschaftlich sinnlos macht, muss nicht gezahlt werden. Somit können Verbraucher sich von ihren bereits vor Jahren abgeschlossenen Darlehensverträgen mit zu hohen Zinssätzen unkompliziert lösen und durch einen Wechsel auf einen neuen Kredit, mit derzeit extrem niedrigen Zinsen, sehr viel Geld sparen.

Fehler in Widerrufsbelehrungen der Sparkasse

Das Muster des Gesetzgebers sieht eine Umrahmung des Textes der Widerrufsbelehrung vor um einen deutlichen Kontrast zwischen der Widerrufsbelehrung und dem restlichen Text herzustellen. Die Sparkasse hat diese Umrahmung nicht vorgenommen. Die fast gleichmäßige Gestaltungsform lässt die Widerrufsinformation für den Verbraucher auf den ersten Blick jedoch nicht erkennen. Außerdem hat die Sparkasse überflüssige Sätze und Gedankenstriche in die Widerrufsbelehrung eingefügt, die zu einer zunehmenden Verwirrung des Verbrauchers führen können. Unsicherheiten entstehen auch durch einige gewählte Formulierungen im Vertragstext sowie überflüssige Zusätze. So finden sich beispielsweise ganze Absätze die überflüssig und damit unzulässig sind in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse. Auch der Zusatz über finanzierte Geschäfte ist nicht der Vertragsart entsprechend angepasst.

"Widerrufsjoker" nur noch bis zum 21.06.2016 vollumfänglich einsetzbar

Der "Widerrufsjoker" ist jedoch nur noch bis zum 21.06.2016 wie bisher durchführbar. Grund dafür ist ein im Januar beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 01. April 2016 in Kraft getreten ist. Diese Gesetzesneuerung sieht für Verbrauchdarlehensverträge die Einführung einer absoluten Widerrufsfrist vor. Mithin steht Verbrauchern auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen kein "ewiges" Widerrufsrecht mehr zu. Vielmehr wurde es auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Betroffene Verbraucher haben also nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit ihr Widerrufsrecht für in der Vergangenheit geschlossene Verbrauchdarlehensverträge geltend zu machen. Ein zügiges Handeln um die finanziellen Vorteile des "Widerrufsjokers" auszunutzen ist ratsam.

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch die Anwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden

Auch wenn Banken versuchen sich gegen Widerrufserklärungen zu wehren, sollten Sie nicht zurückschrecken, Ihre Rechte auszuüben. Mit Hilfe der bundesweit tätigen Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden können Sie Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und gegenüber der Sparkasse vorbereitet auftreten. Bereits seit Jahren ist die Kanzlei bundesweit im Bankenrecht tätig und somit sehr erfahren darin, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen. Als besonderen Service bietet Werdermann I von Rüden eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

Weitere Informationen unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.

3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotenzial beim Widerruf.

4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

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