Kreditnehmer der Bausparkasse Mainz können nur noch 2 Wochen viel Geld sparen!

Kreditnehmer der Bausparkasse Mainz können nur noch 2 Wochen viel Geld sparen!
07.06.2016185 Mal gelesen
Noch bis 21.06.2016 können Kunden der Bausparkasse Mainz ihre Altdarlehen günstig ablösen und dabei viel Geld sparen. Unsere besonders erfahrenen Mitarbeiter unsere Kanzlei Werdermann I von Rüden stehen Ihnen in diesem Verfahren mit Rat und Tat beiseite!

Ausstieg aus überteuerten Altkrediten ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich

Ungefähr zwei Wochen lang ist noch ein Widerruf von alten und überteuerten Darlehensverträgen bei der Bausparkasse Main möglich. Insbesondere in dem Jahr 2007 verwendete die Bausparkasse Mainz fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, wenn sie einen Immobiliendarlehensvertrag mit Verbrauchern abgeschlossen hatte. Bis vor kurzem begann in solchen Fällen keine Widerrufsfrist zu laufen. Rechtsfolge dessen ist das Entstehen eines sog. "ewigen" Widerrufsrechts für den jeweils betroffenen Verbraucher. Jedoch kam es Anfang dieses Jahres zu einer Gesetzesänderung, die dazu führt, dass das "ewige" Widerrufsrecht nur noch bis 21.06.2016 möglich ist. Mit dieser Gesetzesänderung kam der Gesetzgeber - also die schwarz-rote Koalition - den Wünschen der Kreditinstitute nach mehr Rechtssicherheit nach - jedoch zu Lasten des eigentlich schutzwürdigen Verbrauchers.

Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen könnte für den Verbraucher besonders lukrativ sein

Die Kunden der Bausparkasse Mainz können durch den sog. "Widerrufsjoker" profitieren, da bei dessen Ausübung Summen im vierstelligen Bereich gespart werden können. Dies liegt zum einem daran, dass die Bausparkasse Mainz im Falle eines Widerrufes regelmäßig nicht dazu berechtigt ist, vom Kunden die sog. Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Die von dem Widerruf betroffene Bank darf diese nur im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kunden erheben, um die daraus resultierenden Leistungsausfälle zu kompensieren. Die Fälligkeit der Vorfälligkeitsentschädigung hat zur Folge, dass sich eine Umschuldung in diesen Fällen für den Verbraucher als wirtschaftlich eher sinnlos herausstellt. Anders sieht es jedoch bei der Ausübung des Widerrufes aus - hier muss der Kunde die Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig nicht zahlen, und spart zudem noch durch die heute historisch tiefen Zinsen.

Die Bausparkasse Mainz belehrt den Verbraucher erst gar nicht über den genauen Beginn der Widerrufsfrist

In der von der Bausparkasse Mainz verwendeten Widerrufsbelehrung wird der Darlehensnehmer über den Beginn der Widerrufsfrist wie folgt informiert: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." Nach gefestigter und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist diese Formulierung jedoch für die Bestimmung der Widerrufsfrist nicht ausreichend. Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei genau handelt. grundsätzlich beginnt die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt für den Verbraucher zu laufen, an dem er eine eigene Vertragserklärung abgegeben hat. Dieser Grundsatz wird aber für den Verbraucher aus der verwendeten Belehrung nicht deutlich. Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist, ist grundsätzlich eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung von dem vertragsschliessenden Kreditinstitut zu benutzen. Da dies nicht der Fall ist, verstößt die Widerrufsbelehrung gegen das sog. Deutlichkeitsgebot

Bausparkasse Mainz streicht elementare Überschrift ersatzlos

Außerdem fehlt in der von der Bausparkasse Mainz verwendeten Widerrufsbelehrung die Zwischenüberschrift "Widerrufsrecht". Darin liegt nach der Rechtsprechung keine bloß geringfügige Abweichung, weil die erteilte Belehrung aufgrund der Änderung nicht in gleichem Maße deutlich ist wie die Musterbelehrung. Die Zwischenüberschrift besitzt regelmäßig eine Signalwirkung, die bereits bei oberflächlicher Betrachtung des Textes den Verbraucher  darauf aufmerksam machen soll, dass ihm das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt und das genau dieses Gegenstand der nachfolgenden Belehrung ist. Außerdem wird die Belehrung durch den Wegfall der Zeile "Widerrufsrecht" auch weniger auffällig gestaltet, so dass das Weglassen von Zwischenüberschriften der sog. Gesetzlichkeitsfiktion entgegensteht.

Schnellstmöglich Anwalt kontaktieren und Vertrag bei der Bausparkasse Mainz widerrufen- kostenlose Erstberatung durch Kanzlei Werdermann | von Rüden

Kunden der Bausparkasse Mainz sollten zeitnah einen Anwalt kontaktieren, wenn sie ihren Vertrag bei der Bausparkasse Mainz noch rechtzeitig widerrufen wollen, da die Vorbereitung des Widerrufs doch etwas Zeit in Anspruch nimmt und das Vorgehen gegenüber der Bausparkasse Mainz durchdacht sein sollte. Die geforderte kurzfristige Prüfung und Vorbereitung können vor allem bestens spezialisierte und erfahrene Anwälte wie diejenigen der Kanzlei Werdermann | von Rüden leisten. Zum exklusiven Service der Kanzlei gehören kostenlose Erstberatung und -prüfung der Vertragsunterlagen auf Fehler hin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!