Alte Darlehensverträge der Münchener Hypothekenbank sind bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch bis 21.6.2016 widerrufbar

Alte Darlehensverträge der Münchener Hypothekenbank sind bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch bis 21.6.2016 widerrufbar
26.05.20161021 Mal gelesen
Münchener Hypothekenbank verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch bis zum 21.6.2016 Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

Alte Darlehensverträge der Münchener Hypothekenbank sind bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch bis 21.6.2016 widerrufbar

Alte Darlehensverträge der Münchener Hypothekenbank, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten, insb. aus dem Jahr 2007, sind noch bis zum 21.6.2016 widerrufbar. Für solche Verträge galt bis zu einer Gesetzesänderung Anfang 2016 ein sog. "ewiges" Widerrufsrecht. Solange Verbraucher nicht richtig über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, begann eine Widerrufsfrist nicht zu laufen. Mittlerweile greift in solchen Fällen eine absolute Widerrufsfrist von etwas über einem Jahr. In Altfällen ist nach der Gesetzesänderung ein Widerruf nur noch bis zum 21.6.2016 möglich.

 

Widerrufsjoker bietet Kunden der Münchener Hypothekenbank attraktive Chance zur Umschuldung

Dieses Widerrufsrecht, von dem Kunden der Münchener Hypothekenbank auf jeden Fall Gebrauch machen sollten, ist ein wahrer "Widerrufsjoker": Zum einen vermeiden die Kunden der Münchener Hypothekenbank dadurch die sog. Vorfälligkeitsentschädigung die bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens zum Zwecke der Umschuldung auf einen billigeren Kredit die Umschuldung regelmäßig wirtschaftlich sinnlos werden lässt. Zum anderen kann es vorkommen, da der Vertrag rückabgewickelt wird, die Bank also auch die Zinsen und das damit Erwirtschaftete erstatten muss, dass der Verbraucher auch insoweit einen ordentlichen Gewinn einstreichen kann.

 

Enorme Abweichungen vom Muster in Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank

Damit einer Bank wie der Münchener Hypothekenbank Fehler ihrer Widerrufsbelehrungen zugerechnet werden können, müssen diese Abweichungen vom Muster des Gesetzgebers enthalten. Ansonsten greift die sog. Gesetzlichkeitsfiktion, das Vertrauen der Kreditinstitute in den Gesetzgeber wird geschützt. Bei Abweichungen von diesem Muster wird diese Fiktion allerdings zerstört und Fehler sind zurechenbar. Statt "Die Frist beginnt" schrieb die Münchener Hypothekenbank bspw. "Der Lauf der Frist beginnt". Sie entfernte darüber hinaus auch den Rahmen um den Informationstext und fügte im Muster nicht vorgesehene Zwischenüberschriften hinzu. Die Gesetzlichkeitsfiktion greift für entsprechende Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank folglich nicht.

 

Fristenfehler in Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank

Die Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank enthielten zunächst regelmäßig einen Fristenfehler. Die Formulierung "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir (...) zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses" kann bei Verbrauchern die Fehlvorstellung hervorrufen, wenn alle anderen Voraussetzungen vorlägen, zähle der Tag des Vertragsschlusses mit in die Berechnung der Widerrufsfrist. Das entspricht aber nicht dem geltenden Recht, vielmehr muss der Tag des Vertragsschlusses bei der Fristberechnung außen vor bleiben. Diese Undeutlichkeit in den Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank stellt einen Fehler dar.

 

Münchener Hypothekenbank verschwieg eigene Verpflichtungen im Widerrufsfall

Die Münchener Hypothekenbank verschwieg in ihren Widerrufsbelehrungen mehrere Verpflichtungen, die sie selbst im Falle eines Widerrufs bei bereits erhaltener Leistung treffen würden. Kreditinstitute trifft im Widerrufsfall - ebenso wie die Verbraucher - eine Verpflichtung, erhaltene Leistungen zu erstatten. Diese Erstattung muss auch innerhalb einer gewissen Frist erfolgen. Darüber verlor die Münchener Hypothekenbank in ihren Widerrufsbelehrungen kein einziges Wort. Für Verbraucher konnte so leicht der Eindruck entstehen, dass ein Widerruf allein für sie selbst nachteilige Folgen und praktisch keine Vorteile hätte. In dieser Form wirken die Widerrufsbelehrungen der Münchener Hypothekenbank durch bewusste Auslassung wichtiger Informationen abschreckend auf den Kunden und sind insoweit wohl fehlerhaft.

 

Noch heute Kanzlei Werdermann | von Rüden mandatieren und Widerrufsjoker erfolgreich nutzen

Kunden der Münchener Hypothekenbank sollten noch heute einen Anwalt mandatieren, um die Vorteile des Widerrufsjokers erfolgreich zu nutzen. Die Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden haben in der Vergangenheit eine Vielzahl vergleichbarer Prozesses geführt und können daher auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen, um individuelle Lösungen zu erarbeiten. Die Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen durch die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist dabei kostenlos. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!