Sparkassenverlag muss noch bis 21. Juni 2016 mit vielen Widerrufen rechnen

Sparkassenverlag muss noch bis 21. Juni 2016 mit vielen Widerrufen rechnen
21.05.2016350 Mal gelesen
Verbrauchern steht nur noch bis 21.6.2016 die rechtlich vorteilhafte Position des "ewigen Widerrufes" zu. Nutzen auch Sie jetzt die Chance, und profitieren Sie aus den Rechtsfolgen des Widerrufes! Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen professionellen Rechtsbeistand!

Sparkasse Dortmund benutzt tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

 

Die Sparkasse Dortmund hat beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Die daraus resultierende Rechtsfolge ist, dass das normalerweise bestehende gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nie zu Laufen beginnt. Dieses "Phänomen" wird im Volksmund auch als "ewiges Widerrufsrecht" bezeichnet. Benutzen die Kreditinstitute gegenüber dem Verbraucher also nicht die ab dem Jahre 2002 gesetzlich vorgegebenen Textbausteine, so können die Verbraucher ihre Darlehensverträge auch noch viele Jahre nach Abschluss dieser widerrufen, und daraus auch noch profitieren.

 

Kunden der Sparkasse Dortmund können sich durch den Gebrauch des "Widerrufsjokers" einige Vorteile sichern

Dadurch, das die Sparkasse Dortmundihre Kunden bei dem Abschluss der Darlehensverträge falsch belehrt hat, können die betroffenen Verbraucher Gebrauch von dem "Widerrufsjoker" machen. Denn zum einen wird die sog. Vorfälligkeitsentschädigung nicht fällig. Diese wird von den Banken im Falle einer frühzeitigen Kündigung fällig, da die Bank dadurch die ausgefallenen Leistungen ausgleichen kann. Das führt dazu, dass eine Umschuldung bei einer Kündigung normalerweise wirtschaftlich sinnlos ist. Im Falle eines Widerrufes sieht die Situation jedoch anders aus: Die Vorfälligkeitsentschädigung wird in diesem Fall nicht fällig. Zudem ist der Altkredit meist mit sehr hohen Zinsen belastet. Der betroffene Kreditnehmer kann durch eine Umschuldung sehr viel Geld sparen, da die Zinsen sich momentan auf einem historischen Tief befinden.

Verbraucher werden über die Rückgewährfrist der Sparkasse Dortmund im Unklaren gelassen

Dem Verbraucher wird von der Sparkasse Dortmund verschwiegen, innerhalb welcher Fristen die Bank ihrerseits die Rückgewähransprüche auszugleichen hat. Die Angabe ist für die Ausübung des Widerrufsrechts wesentlich, da der Verbraucher einerseits seine eigene Liquidität planen muss, andererseits berücksichtigen muss, dass unterschiedliche Fristen für die Rückzahlung der noch offenen Darlehensvaluta durch den Darlehensnehmer und für die Rückzahlung der bereits gezahlten Raten durch den Darlehensgeber laufen. Eine entsprechende Verpflichtung zur Belehrung ergibt sich aus § 355 Abs. 2 BGB a.F., wonach der Verbraucher über seine Rechte zu belehren ist. Nach der Rechtsprechung ist es es ein wesentliches Interesse des Verbrauchers, unmissverständlich und ohne weitergehende eigene Nachforschungen darüber informiert zu werden, innerhalb welcher Frist der Unternehmer die Erstattung etwaiger Zahlungen an den Verbraucher vorzunehmen hat. Durch die gegenständliche Belehrung entsteht jedoch der Eindruck, dass der Vertragspartner des Darlehensnehmers die Rückerstattung auch zu einem späteren Zeitpunkt erbringen kann.

 

Kunden der Sparkasse Dortmund werden zudem durch unnötige Zusätze verwirrt

Die abgefasste Widerrufsbelehrung der Sparkasse Dortmund enthält außerdem überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher verwirren und die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft machen. So findet sich beispielsweise ein ganzer Absatz mit Hinweisen zu finanzierten Geschäften, obwohl vorliegend mangels wirtschaftlicher Einheit gar kein solches Geschäft vorliegt. In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass Zusätze, die zur Verdeutlichung der Belehrung nicht erforderlich sind, unzulässig sind. Die Hinweise in der erteilten Belehrung sind überflüssig und verwirren einen Verbraucher. Die von der Sparkasse Dortmund verwendete Belehrung entspricht damit nicht den gesetzlichen Anforderungen.

 

Betroffene Sparkassen - Kunden sollten möglichst schnell handeln und ihre Verträge noch heute widerrufen

Kunden der Sparkasse Dortmund müssen nun zügigst handeln, um sich noch von ihren Altkrediten lösen zu können! Das liegt daran, dass am ersten April eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, nach der das sog. "ewige Widerrufsrecht" auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt worden ist. Demnach können Kunden ihre Verträge im Falle einer Falschbelehrung nicht noch Jahre später widerrufen. Im Zuge dessen ist jedoch auch eine Übergangsregelung getroffen worden, nach welcher die Verbraucher, die ihre Darlehensverträge noch vor der Gesetzesänderung geschlossen haben, bis 21. Juni 2016 noch widerrufen können.

Deswegen bleiben den betroffenen Kunden der Sparkasse Dortmund nur noch knapp 5 Wochen, um durch den Widerruf des jeweiligen Darlehensvertrages Geldbeträge in bis zu einem vierstelligen Bereich zu sparen.

Werdermann | von Rüden bieten kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen - erfolgreich Vertrag bei der Sparkasse Dortmund widerrufen

Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen der Sparkasse Dortmund auf ihre Widerrufbarkeit. Durch die bundesweite Übernahme entsprechender Mandate hat sich die Kanzlei Werdermann | von Rüden in den letzten Jahren bundesweit einen exzellenten Ruf unter anderem auf diesem Gebiet erarbeitet. Weitere Informationen dazu, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung, finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.
 

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!