DKB Kunden können nur noch knapp 6 Wochen lang ihre Altkredite günstig ablösen!

DKB Kunden können nur noch knapp 6 Wochen lang ihre Altkredite günstig ablösen!
14.05.2016302 Mal gelesen
Sind Sie von der DKB auch fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden? Dann handeln Sie jetzt, um noch viel Geld zu sparen! Die Kanzlei Werdermann I von Rüden biete Ihnen eine kostenlose erste Sichtung Ihrer Unterlagen an.

Kunden der DKB Bank sind schon wieder fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden

 

Kreditnehmer, die bei der DKB Bank einen Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen haben, sind fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2002, sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, im Rahmen einer Widerrufsbelehrung gegenüber einem Verbraucher gewisse Textbausteine zu benutzen. Dies soll dem Schutze des Verbrauchers beim Abschluss von Kreditverträgen dienen. Hält ein Kreditinstitut diese Vorgaben nicht ein, so beginnt die Widerrufsfrist, die eigentlich zwei Wochen beträgt, nicht zu laufen an. Verbraucher befinden sich so in einer unverhofft vorteilhaften Position, und können ihre Darlehensverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Kunden der DKB Bank könnten aufgrund der Verwendung fehlerhafter Widerrufserklärung seitens der DKB ebenfalls die Möglichkeit dazu haben.

 

"Widerrufsjoker" nutzen und viel Geld sparen

 

Aufgrund des sog. "ewigen Widerrufsrechts" befinden sich die Verbraucher gegenüber dem betroffenen Kreditinstitut meist in einer vorteilhaften Position. Das liegt daran, dass im Falle eines Widerrufes die sog. Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig nicht fällig wird. Diese wird lediglich bei einer frühzeitigen Kündigung fällig, und hat den Zweck, die ausfallenden Leistungen zu kompensieren. Eine Umschuldung wird aufgrund der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung deswegen meist wirtschaftlich sinnlos.

Da jedoch bei einem Widerruf diese Kosten nicht entstehen, kann der alte Kreditvertrag problemlos gegen einen neuen ausgetauscht werden. Der Vorteil daran ist, dass der Altkredit meist mit relativ hohen Zinsen belastet ist. Durch die aktuell historisch niedrigen Zinsen kann der widerrufende Verbraucher meist sehr viel Geld sparen.

 

DKB belehrt fehlerhaft über die Widerrufsfolgen

 

In der von der DKB Bank verwendeten Widerrufsbelehrung heisst, es "Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen". Der Gesetzgeber in seiner Musterwiderrufsbelehrung folgenden Wortlaut vorgeschrieben:" Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen".

Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung um eine inhaltlich Änderung, auch wenn es sich dabei um ein redaktionelles Versehen handelt. Diese Änderung verstößt zudem gegen das sog. Deutlichkeitsgebot, da die von der DKB verwendete Belehrung zu Verwirrungen beim Verbraucher führt, da die Absendung einer Widerrufsbelehrung durch den Verbraucher keinen Sinn ergibt. Allein schon aus diesem Geschichtspunkt ist die Belehrung der DKB bereits fehlerhaft.

 

Die Widerrufsbelehrung stiftet bei dem Verbraucher noch weitere Verwirrungen

 

Die von der DKB verfasste Widerrufsbelehrung enthält weitere überflüssige Zusätze, die einen Verbraucher verwirren und die Widerrufsbelehrung dadruch fehlerhaft machen. So findet sich zum Beispiel ein ganzer Absatz mit Hinweisen zu finanzierten Geschäften, obwohl vorliegend mangels wirtschaftlicher Einheit gar kein solches Geschäft vorliegt. In Literatur, sowie Rechtsprechung ist anerkannt, dass Zusätze, die zur Verdeutlichung von der Belehrung nicht erforderlich sind ,unzulässig sind. Dies liegt daran, dass überflüssige Beweise den Verbraucher verwirren. Die von der DKB genutzte Belehrung entspricht von daher nicht den gesetzlichen Anforderungen

  

Verbraucher sollten ihre Verträge noch heute überprüfen lassen und widerrufen

 

Den Verbrauchern rennt jedoch, um noch von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu können, die Zeit davon. Dies liegt an einer Gesetzesänderung, die Anfang April 2016 in Kraft getreten ist.

Danach wird das "ewige Widerrufsrecht" der Verbraucher eingegrenzt. Demnach kann ein Verbraucher im Falle einer falschen Belehrung seinen Vertrag nur noch innerhalb einem Jahr und 14 Tagen widerrufen. Diese Gesetzesänderung ist Ergebniss des Einflusses der Banken, die sich durch diese Änderung mehr Rechtssicherheit erhoffen.

Es gibt jedoch eine Übergangsregelung, nach der Verbraucher, die ihre Verträge vor der Gesetzesänderung beschlossen haben, noch bis zum 21.6.2016 von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Lassen Sie also noch heute Ihre Verträge überprüfen, bevor es zu spät ist!

  

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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!