Letzte Chance nutzen: Widerruf von Darlehen nur noch bis zum 21. Juni möglich

Letzte Chance nutzen: Widerruf von Darlehen nur noch bis zum 21. Juni möglich
05.05.2016305 Mal gelesen
Jetzt aber los: Der Countdown für den Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen läuft. Am 21. Juni 2016 endet das Widerrufsrecht für Altverträge aus diesem Zeitraum.

"Bis dahin können Verbraucher aber noch den Widerrufsjoker ziehen und sich von ihren vergleichsweise hoch verzinsten Darlehensverträgen trennen. Durch den Widerruf und einer Umschuldung können die Bauzinsen spürbar gesenkt werden", sagt Rechtsanwalt André Krajewski, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Bremer Wirtschaftskanzlei SOMMERBERG LLP. "Die Ersparnis kann je nach Höhe des Darlehens und den vereinbarten Zinskonditionen schnell im fünfstelligen Bereich liegen."

Voraussetzung für den erfolgreichen Darlehenswiderruf ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank oder Sparkasse. Denn dann wurde in der Regel die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass die Darlehensverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Die Verbraucher haben dann das sog. "ewige Widerrufsrecht". Doch genau dieses hat der Gesetzgeber mit der Umsetzung der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie nun für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobilienkredite begrenzt. Der Widerruf ist nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

"Das ist aber kein Grund, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr zu machen. Entscheidend ist, dass der Widerruf rechtzeitig bei der Bank oder Sparkasse eingeht. Das sollte sich der Verbraucher auch bestätigen lassen", so Rechtsanwalt Krajewski. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Kreditinstitute in den letzten Tagen des Widerrufsjokers den Widerruf ohne Umschweife akzeptieren werden. "Das heiß aber nicht, dass die Banken im Recht sind. Vielmehr haben sich diverse Oberlandesgerichte schon auf Seiten der Verbraucher gestellt und den Argumenten der Banken wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts eine klare Absage erteilt. Daher stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Darlehenswiderruf in der Regel auch sehr gut", erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Für den Verbraucher ist es schwierig zu erkennen, ob die von ihrer Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und sich das Darlehen deshalb wirksam widerrufen lässt. Daher bietet die Kanzlei SOMMERBERG Verbrauchern beim Widerruf von Darlehen eine kostenlose Erstberatung an. Sie erreichen uns unter Tel: 0421 / 301 679 0.

 

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/widerruf-kredit/

 

Sommerberg LLP
Kanzlei für Kapitalanlagerecht

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