Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 nur noch bis 20.06.2016 möglich

Kredit und Bankgeschäfte
20.04.2016140 Mal gelesen
Achtung: Ab 21.06.2016 sind Verbraucherdarlehensverträge, die in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, nicht mehr widerruflich. Das bis dahin zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht erlischt rückwirkend.

Der bisher zeitlich unbegrenzt mögliche Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen endet per Gesetz am 20.06.2016. Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 beschlossen, dass das zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Immobiliendarlehen rückwirkend entfällt. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes haben die Kunden noch drei Monate Zeit - bis 20.06.2016, ihre Altverträge zu widerrufen. Danach ist der Widerruf trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung ausgeschlossen. Im Zweifelsfalle sollten Sie Ihre Verträge zeitnah überprüfen lassen. Der Vorteil eines Widerrufs liegt darin, die bis dato noch offene Darlehensvaluta zu einem günstigeren Zins bei einem anderen Finanzierer umzufinanzieren. Auf die bis dahin an die bisherige Bank gezahlte Raten hat die Bank dem Kunden eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszins zu erstatten.