Dresdner Bank AG muss Kunden wegen fehlerhafter Belehrungen noch heute Widerrufsrecht zugestehen

Dresdner Bank AG muss Kunden wegen fehlerhafter Belehrungen noch heute Widerrufsrecht zugestehen
23.03.2016262 Mal gelesen
Dresdner Bank AG Kunden steht "ewiges" Widerrufsrecht zu: Widerruf jetzt mit Werdermann | von Rüden durchsetzen und viel Geld sparen!

Dresdner Bank AG muss Kunden wegen fehlerhafter Belehrungen noch heute Widerrufsrecht zugestehen

Der Dresdner Bank AG droht womöglich wegen des Verwendens fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen ein erheblicher rechtlicher Nachteil: In diversen Darlehensverträgen, die um das Jahr 2004 geschlossen wurden, sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Das führt dazu, dass entsprechende Kunden der Dresdner Bank AG ihre Verträge heute noch widerrufen können. Obwohl die vertragliche Widerrufsfrist, die meistens 14 Tage beträgt, verstrichen ist, steht Verbrauchern nach aktueller Rechtslage ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, dass unbefristet gilt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verbraucher nur fehler- beziehungsweise lückenhaft über den Widerruf belehrt wurden. So geschehen bei Kunden der Dresdner Bank, sodass viele dieser Darlehensverträge noch heute widerrufbar sind.

 

Dresdner Bank AG Kunden können Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, günstig umschulden und viel Geld sparen

Die Kunden der Dresdner Bank AG, denen ein derartiges sogenanntes "ewiges" Widerrufsrecht zusteht, könnten nun einen wirtschaftlich attraktiven und gewieften Schachzug ausspielen. Durch den Widerruf ihres Altkredites könnte viel Geld, in einigen Fällen sogar fünfstellige Summen, gespart werden. Ein Widerruf, auch ein später, hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag rückwärts abgewickelt wird, also alle bereits getätigten Leistungen rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus fällt keine Ausgleichszahlung in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung an die Dresdner Bank an. Kurz: Ohne eine Gebühr könnten Dresdner Bank Kunden den Vertrag abstoßen, gezahlte Raten mit hohen Zinsen zurückgewährt bekommen und müssten im Gegenzug das Darlehen, beispielsweise durch einen neuen, günstigeren Kredit, begleichen. Faktisch würde also ein alter, teurer Kredit bei der Dresdner Bank AG gegen einen neuen, günstigen Kredit eingetauscht und der Verbraucher würde die gezahlten hohen Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung einsparen.

 

Dresdner Bank AG belehrt Verbraucher formell und inhaltlich unpräzise über Widerruf

Die Dresdner Bank AG muss vielen Kunden diese attraktive Möglichkeit, basierend auf dem "ewigen" Widerrufsrecht zugestehen, weil eklatante Fehler in den Widerrufsbelehrungen zu finden sind. Zunächst wegen formellen Verstößen, wie dem Fehlen von optischen Hervorhebungen, die gem. dem gesetzlichen Deutlichkeitsgebot und der ständigen Rechtsprechung unabdingbar sind. Weiterhin sind auch inhaltliche Fehler auszumachen: die Dresdner Bank AG fügte in den verwendeten Widerrufsbelehrungen neben den üblichen Informationen zusätzliche Passagen ein, die jedoch überflüssig waren. Nach BGH sind derartig unerhebliche Zusätze jedoch unzulässig, da sie den Verbraucher, der meistens juristischer Laie ist, eher verwirren als belehren. Auch der Fristbeginn der Widerrufsfrist wurde von der Dresdner Bank AG nur undeutlich und mit unklaren Lücken behandelt. Auf diverse Urteile und die herrschende Meinung in der Lehre gestützt, können die Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank AG als fehlerhaft eingestuft werden. Dadurch greift das gesetzliche Widerrufsrecht und Kunden der Dresdner Bank steht noch heute die Tür zum Widerruf ihres Altkredits offen.

 

Dresdner Bank AG kommt Gesetzesinitiative der Bundesregierung zugute - Widerruf offenbar nur bis Juni 2016 möglich

Wegen eines bankenfreundlichen Gesetzesentwurfs kann die Dresdner Bank AG aller Voraussicht nach ab Juni 2016 aufatmen. Dieser Gesetzesentwurf sieht eine Abschaffung des gesetzlichen, unbefristeten Widerrufsrechts für Verbraucher vor, obwohl sie fehlerhaft über den Widerruf belehrt wurden. Das bedeutet, dass ab Juni 2016 sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, teure Altkredite bei der Dresdner Bank AG zu widerrufen, abgeschafft wird. Die betroffenen Darlehensnehmer der Dresdner Bank AG sollten schnellstmöglich ihren Widerruf auf den Weg bringen, um mit Gebrauch ihrer Rechte Geld zu sparen.

 

Werdermann | von Rüden kontaktieren und Widerruf gegen Dresdner Bank AG durchsetzen

Die Dresdner Bank AG ist mit einer kompetenten Rechtsabteilung ausgestattet, die es versteht, Vorteile für die Bank zu erwirken. Damit betroffene Dresdner Bank Kunden ihr Widerrufsrecht gegen das Kreditinstitut durchsetzen können, bedarf es zwingend juristischen Beistandes. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden umfasst ein Team hervorragend ausgebildeter und gut vernetzter Anwälte, die im gesamten Bundesgebiet in diesem Bereich Interessen ihrer Mandanten erfolgreich verfechten. Neben einer umfangreichen Betreuung bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit.

 

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