Banken mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Kredit und Bankgeschäfte
17.03.2016288 Mal gelesen
Übersicht über Finanzierungsinstitute ( Banken, Sparkassen, Volksbanken) , die in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrugen verwendet haben. Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest sollen von rund 3.000 Verträgen ca. 80 % fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten haben

Welche Banken haben in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet?

Bei der Prüfung zahlreicher Widerrufsbelehrungen verschiedener Finanzierungsinstitute sind folgende Banken negativ aufgefallen:

PSD-Bank, Raiffeisenbank Kraichgau, Badische Beamtenbank, Volksbank Dreiländereck, BHW, ING. Diba, Deutsche Kreditbank, Sparda Banken, SEB, Targobank, Santanderbank, viele Sparkassen, u. a. die Sparkassen Bühl und Freiburg-Breisgau.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurden auch bei Kreditverträgen von Versicherungsgesellschaften gefunden.

Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest, die nach eigenen Angaben rund 3.000 Verträge geprüft hat, sind rund 80 % aller Widerrufsbelehrungen mit Fehlern behaftet und deshalb vom Verbraucher angreifbar.

Besonders betroffen sind Verbraucherkreditverträge, die zwischen 2003 und 2009 abgeschlossen wurden.

Das Recht zum Widerruf für Altverträge läuft am 21.06.2016 aus.

Wer jetzt noch seine Kreditverträge widerrufen will, muss sich also beeilen.