Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Sparkasse KölnBonn begründen für Kunden „ewiges“ Widerrufsrecht

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Sparkasse KölnBonn begründen für Kunden „ewiges“ Widerrufsrecht
26.02.2016484 Mal gelesen
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Sparkasse KölnBonn begründen für Kunden "ewiges" Widerrufsrecht

 

Die Sparkasse KölnBonn verwendete offenbar um das Jahr 2008 in ihren Darlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das könnte sich jetzt als nicht unerheblicher Fauxpas herausstellen, denn nach aktuellem Recht lässt das Verwenden von fehlerhaften Belehrungen die Widerrufsfrist für eben jene Darlehensverträge nicht einsetzen. Kunden der Sparkasse KölnBonn, deren Vertragsunterlagen Fehler in der Widerrufsbelehrung aufweisen, haben die Möglichkeit, ihren Darlehensvertrag (auch wenn dieser schon abgewickelt ist) noch heute zu widerrufen.

 

Später Widerruf kommt Darlehensnehmern der Sparkasse KölnBonn finanziell zugute

 

Dieser späte Widerruf ist der erste Schritt zu einer kostengünstigen Umschuldung mit teilweise sehr hohen Ersparnissen, denn mit dem Widerruf können Kunden der Sparkasse KölnBonn ihre zu vergleichsweise schlechten Konditionen geschlossenen Altkredite nahezu problemlos gegen neue Kredite eintauschen. Die Vorfälligkeitsentschädigung, die das Kreditinstitut normalerweise als Ausgleich für ausbleibende Leistungen verlangt, wenn der Kunde den Darlehensvertrag vor Laufzeitende kündigt, fällt bei einem Widerruf nicht an. Neben den ersparten Zinsen können sich Kunden der Sparkasse KölnBonn einen wirtschaftlichen Vorteil durch das Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung mit dem "ewigen" Widerrufsrecht sichern.

 

Widerrufsbelehrungen der Sparkasse KölnBonn trotz BGH Urteil fehlerhaft

 

Ein frisches Urteil des Bundesgerichtshofs begünstigt die Sparkassen, indem es verschiedene Undeutlichkeiten in Widerrufsbelehrungen für unerheblich erklärt (Az. XI ZR 549/14). Die Widerrufsbelehrungen aber, die die Sparkasse KölnBonn in diversen Darlehensverträgen nutzte, weisen gravierendere Fehler auf, die nach wie vor einen Verstoß gegen das gesetzliche Deutlichkeitsgebot darstellen. Neben einer Leerstelle, deren verwirrende Wirkung schon manchen Rechtstreit hervorrief, sind in den Widerrufsbelehrungen der Sparkasse KölnBonn unerhebliche Zusätze abgedruckt, deren Unzulässigkeit der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung bereits festgesetzt hat. Die Sparkasse KölnBonn hat ihre Kunden durch die unklare Belehrung über Widerruf und damit verbundene Fristen und Folgen der Möglichkeit einer einwandfreien Einschätzung ihrer Rechte beraubt. Dem Darlehensnehmer konnte die Chance zu einer Begutachtung der eigenen Lage aus der mangelhaften Widerrufsbelehrung der Sparkasse KölnBonn nicht zuteil werden.

 

Abweichungen vom gesetzlichen Muster kosten Sparkasse KölnBonn Vertrauensschutz

 

Die Folgen des Verwendens dieser mangel- und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können der Sparkasse KölnBonn voll angelastet werden. Dadurch, dass die verwendeten Widerrufsbelehrungen optisch wie inhaltlich stark von der Musterbelehrung des Gesetzgebers abwichen, besteht für die Sparkasse KölnBonn kein Vertrauensschutz mehr. Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen und die Folgen des daraus entstehenden "ewigen" Widerrufsrechts für die Kunden muss die Sparkasse KölnBonn allein tragen.

 

Kunden der Sparkasse KölnBonn können nur noch bis Juni 2016 widerrufen

 

Im Frühjahr 2016 wurde von der schwarz-roten Bundesregierung ein Gesetzesentwurf in den gesetzgebenden Prozess eingebracht, der die verbraucherfreundliche Rechtslage ab Juni 2016 abändern soll. Das "ewige" Widerrufsrecht wird aller Voraussicht nach erlöschen, eine absolute Widerrufsfrist - auch für Verträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen - eingeführt und somit jede potentielle günstige Umschuldung verhindert. Bis Juni 2016 bleibt Darlehensnehmern der Sparkasse KölnBonn, denen das "ewige" Widerrufsrecht zusteht, noch, um die eigenen Rechte durchzusetzen, Vorfälligkeitsentschädigung und hohe Zinsen hinter sich zu lassen und eine Geldersparnis nicht unwesentlichen Ausmaßes zu erreichen.

 

Sparkassen, deren Kunden ebenfalls ein "ewiges" Widerrufsrecht zustehen könnte:

 
  • Kreissparkasse Köln
  • Stadtsparkasse Düsseldorf
  • Kreissparkasse Heilbronn
  • Sparkasse Essen
  • Sparkasse Heidelberg
  • Sparkasse Ulm
  • Sparkasse Holstein
  

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Das "ewige" Widerrufsrecht, deren Durchsetzung die Kreditinstitute zu verhindern versuchen, ist ein aktuelles und brisantes Thema, stets begleitet von neuen Urteilen und anderen Umständen. Eine verlässliche Einschätzung der Rechtslage sollte mithin professionellen und erfahrenen Juristen überlassen werden. Werdermann | von Rüden betreut seit langer Zeit viele Darlehensnehmer und setzt deren Interessen bundesweit durch. Das Team der Kanzlei Werdermann | von Rüden prüft Vertragsunterlagen mit den eigenen hochqualifizierten und pflichtbewussten Anwälten jetzt kostenlos.

 

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