Ausstieg aus Darlehensverträgen der ING DiBa vor Ablauf der Zinsbindung

Ausstieg aus Darlehensverträgen der ING DiBa vor Ablauf der Zinsbindung
26.02.2016490 Mal gelesen
Keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen

Kreditnehmer der ING DiBa, die ihre Zinslast aus Altkreditverträgen mit dem aktuellen Zinsniveau vergleichen, könnten sich leicht darüber ärgern, deutlich mehr Zinsen zu zahlen. Daher erwägen viele Darlehensnehmer eine Refinanzierung. Das können Kreditnehmer zwar mit einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens der ING DiBa erreichen. Das allerdings zieht aufgrund der meistens geforderten Vorfälligkeitsentschädigung erhebliche Kosten nach sich. Mit Hilfe eines Widerrufs lassen sich diese immensen Kosten umgehen.

Kündigungsbedingte Vorfälligkeitsentschädigung mit einem Widerruf des Darlehens bei der ING DiBa vermeiden

Eine Alternative zur Kündigung, die eine Umschuldung erst wirtschaftlich sinnvoll macht, ist ein Widerruf des Darlehens. Die Vorfälligkeitsentschädigung fordern die meisten Banken bei Kündigung der Darlehensnehmer vor Ablauf der Zinsbindung. Diese Zahlung soll den Kreditgebern ihre Zinsverluste ersetzen. Sie umfasst abhängig von der Darlehenssumme mehrere Tausend oder Zehntausend Euro. Widerruft jedoch ein Kreditnehmer seinen Darlehensvertrag, können Kreditinstitute eine solche Zahlung nicht verlangen. Auch eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung kann mit einem wirksamen Widerruf zurückgefordert werden.

Rechtliche Hintergründe des Widerrufsrechts eines Verbraucherimmobiliendarlehens

Die Möglichkeit, auf einen Widerruf des Darlehensvertrags der ING DiBa zurückzugreifen, besteht aufgrund des Verbraucherwiderrufsrechts. Verbraucher ist, wer zu überwiegend privaten Zwecken handelt. Die gewöhnliche Frist, sich wieder vom Vertragsschluss zu lösen, beträgt 14 Tage. Doch Voraussetzung für den Beginn der Frist ist, dass das Kreditinstitut seine Darlehensnehmer umfassend und unmissverständlich über das Widerrufsrecht belehrt hat. Kam die Bank dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffene Kunden der ING DiBa können auch Jahre nach dem Darlehensvertragsschluss den Vertrag widerrufen.

Geplante Gesetzesänderung zwingt Bankkunden zur Eile

Leider bleibt Kreditnehmern der ING DiBa, die einen Widerruf Ihrer Darlehensverträge erwägen, womöglich nicht mehr viel Zeit sich zu entscheiden. Es ist eine Änderung des Gesetzes vorgesehen, die bewirken soll, dass der 21. Juni dieses Jahres der letztmögliche Tag ist, um einen Widerruf für Kreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 zu erklären.

ING DiBa gab Folgen des Widerrufs einseitig zu Lasten der Darlehensnehmer an

In Widerrufsbelehrungen der ING DiBa aus der Zeit um 2010 lassen sich mehrere angreifbare Punkte ausmachen. So belehrte die ING DiBa ihre Kunden nur einseitig über die aus dem Widerruf entstehenden Pflichten. Sie gab zwar zutreffend an, welche Pflichten die Darlehensnehmer durch den Widerruf treffen. Allerdings verzichtete die ING DiBa gänzlich darauf zu erwähnen, welche Pflichten sie selbst durch den Widerruf treffen, also welche Rechte die Darlehensnehmer haben. So stellt sich die Beschreibung der Widerrufsfolgen in den Belehrungen der ING DiBa als einseitig nachteilig für die Kreditnehmer dar. Das könnte die Verbraucher davon abhalten, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Denn die Information, dass im Falle des Widerrufs die ING DiBa die Pflicht hat, die bereits geleisteten Raten und Zinsen zurückzuerstatten, ist wesentlich um die Vor- und Nachteile des Widerrufs abzuschätzen. Die Belehrungen sind daher unvollständig und irreführend.

Deutlichkeitsgebot in Belehrungen der ING DiBa nicht beachtet

Zudem ist bereits die äußere Form der Belehrungen zu beanstanden. Denn das Gesetz gibt mit dem Deutlichkeitsgebot vor, die Belehrung deutlich zu gestalten und vom übrigen Vertragstext abzuheben. Das kann beispielsweise mittels geänderter Schrift, Farbe oder Fettdruck geschehen. Die Belehrungen der ING DiBa fügen sich jedoch ohne jegliche Hervorhebung nahtlos in den Text ein. Es besteht dadurch die Gefahr, die Belehrung zu überlesen.

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Jeder Widerrufserklärung sollte eine umfassende juristische Prüfung der individuellen Belehrung vorausgehen. Denn die Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf hängen stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Für juristische Laien ist es sehr kompliziert, Fehler ausfindig zu machen. Die im Bankrecht erfahrenen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden  prüfen Ihre Vertragsunterlagen in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Unsere Anwälte erstritten Teile der maßgeblichen Rechtsprechung selbst und können auf die Erfahrung von 25000 geprüften Darlehensverträgen blicken. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie Rückmeldung und können selbstverständlich selbst entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten.

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Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet

Weitere Informationen zum Widerruf gegenüber der ING DiBa finden Sie unter:

https://www.wvr-law.de/ing-diba-verwendete-jahrelang-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-vertraege-heute-noch-widerrufbar/

https://www.wvr-law.de/ing-diba-widerrufsbelehrungen-fehlerhaft-widerruf-moeglich/

https://www.wvr-law.de/ing-diba-spitzenreiter-bei-falschen-widerrufsbelehrungen/