Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher

Darlehenswiderruf: Gute und schlechte Nachrichten für Verbraucher
28.10.2015159 Mal gelesen
Gute Nachricht für Verbraucher, die ihren Darlehensvertrag widerrufen möchten. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH können sie mit mehr Geld rechnen. Die schlechte Nachricht: Das ewige Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen könnte 2016 erlöschen.

Dass Verbraucher ihren Kredit widerrufen können, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, ist bekannt. Neu ist, dass die Verbraucher bei einem erfolgreichen Widerruf und der Rückabwicklung des Darlehens mit mehr Geld rechnen können", sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Möglich hat das der Bundesgerichtshof mit einer verbraucherfreundlichen Entscheidung vom 22. September 2015 gemacht (Az. XI ZR 116/15). Demnach schuldet die Bank bei der Rückabwicklung eines Darlehens nicht nur die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch einen Nutzungsersatz für die vermutete Nutzung der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen. Dr. Perabo-Schmidt: "Einfacher ausgedrückt: Die Verbraucher haben zusätzlich Anspruch auf den Betrag, den die Bank mit den erbrachten Raten erwirtschaftet hat. Je nach Darlehen können das schnell noch mal ein paar tausend Euro sein."

Fast zeitgleich gibt es aber auch eine schlechte Nachricht für die Verbraucher: So plant die Bundesregierung offenbar den sog. Widerrufsjoker ab März 2016 aus dem Verkehr zu ziehen. Der Widerruf von Altverträgen zur Immobilienfinanzierung, die seit 2002 geschlossen wurden, wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. "Die Zeit sollten die Verbraucher jetzt nutzen. Durch den Widerruf eines vor Jahren abgeschlossenen Baudarlehens kann in vielen Fällen viel Geld gespart werden. Die aktuell niedrigen Zinsen erlauben eine günstige Umschuldung", so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Grundsätzlich kann ein Immobiliendarlehen widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbekehrung verwendet hat. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg ist das bei rund 80 Prozent der Baudarlehen, die zwischen 2002 und 2010 vergeben wurden, der Fall. Widerrufsbelehrungen sind schon bei geringfügigen Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung falsch. In der Konsequenz wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und Altverträge können auch heute noch widerrufen werden. Diese Regelung will die Bundesregierung nun offenbar beschneiden. "Verbraucher, die ihr Darlehen widerrufen möchten, sollten also jetzt handeln", so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt

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