Hohe Zinsen bei alten Baufinanzierungsverträgen der Commerzbank schmälern

Kredit und Bankgeschäfte
08.10.2015160 Mal gelesen
Widerruf Ihres Darlehens bei der Commerzbank

Die üblichen Darlehensverträge bei Banken, wie auch der Commerzbank, sind für eine Laufzeit von mehreren Jahren geschlossen. Kreditnehmer, die vor einigen Jahren einen Darlehensvertrag für eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, stehen derzeit betrübt dem aktuellen Verlauf der Zinsen gegenüber. Das Rekordtief der Zinsen sorgt dafür, dass Verbraucher - zu privaten Zwecken Handelnde - bei Abschluss eines Kreditvertrags heutzutage weitaus weniger Zinsen an die Banken abgeben müssen. Bei der Rechnung, ob sich eine Refinanzierung lohnt, stört jedoch viele Darlehensnehmer das Gleiche: die "Vorfälligkeitsentschädigung". Die Banken, so auch die Commerzbank, binden damit ihre Kunden an die alten Verträge. Denn bei vorzeitiger Kündigung fällt diese Ausgleichszahlung an. Und die kann bis zu mehreren Zehntausend Euro betragen.

"Widerrufsjoker" - die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Commerzbank umgehen

Es gibt jedoch einen Weg, den Banken dieses Geld nicht zu schenken: ein Widerruf des alten Vertrags. Er führt zur Vertragsauflösung. In anderen Fällen konnten die Kunden auch mit den Kreditgebern Vergleiche schließen und somit den Darlehensvertrag zu gesenkten Zinsen behalten. Um einen Widerruf auch heute noch ausüben zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

- der Darlehensvertrag wurde nach dem November 2002 geschlossen

- Sie als Kreditnehmer handelten als Verbraucher

- in der Widerrufsbelehrung ist ein Fehler enthalten.

Die letzte Voraussetzung, also Fehler in den Belehrungen, ist der Ansatzpunkt für die im Verbraucherrecht geschulten Juristen der Kanzlei Werdermann ? von Rüden, um Verbrauchern auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss zu einem Widerruf zu verhelfen. Denn die Frist für den Widerruf beträgt üblicherweise zwei Wochen nach dem Vertragsschluss.

Widerruf des Darlehens bei der Commerzbank auch Jahre nach Vertragsschluss möglich

Der Schlüssel dazu, dass auch heute noch Verträge widerrufen werden können, die vor vielen Jahren geschlossen wurden, liegt in den Widerrufsbelehrungen. Kreditgebende Banken wie die Commerzbank müssen Verbraucher über ihr Recht zum Widerruf informieren. Dieses Widerrufsrecht wurde Privatleuten vom Gesetzgeber eingeräumt, um sie besonders gegenüber Unternehmen zu schützen. Obwohl es Musterbelehrungen als Vorlagen für die Banken gab, wichen viele davon ab. Daher enthalten etliche Belehrungen Fehler. Diese zu finden, ist für Privatleute nicht einfach, denn die Fehler sind stark einzelfallabhängig. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann ? von Rüden können einige Fehler der Banken dennoch aufdecken und Verbraucher zu ihrem Recht führen. Denn: Fehler in den Belehrungen führen zu einem "ewigen Widerrufsrecht". Die Frist zur Erklärung des Widerrufs fängt erst gar nicht an zu laufen.

Unvollständige Ausführungen zu Folgen des Widerrufs in Belehrungen der Commerzbank

In Verträgen, die mit der Commerzbank zwischen 2003 und 2012 geschlossen wurden, weist die Commerzbank unter der Rubrik "Widerruf bei bereits erhaltener Leistung" auf die Folgen des Widerrufs für die Verbraucher hin. Dieser Hinweis ist jedoch in einigen Fällen unzureichend. Dem privaten Darlehensnehmer soll mit der Belehrung eine schnelle und umfassende Hilfe an die Hand gegeben werden, aus der er alle Fragen über den Widerruf beantworten kann. Sollte die Bank jedoch nur einseitig die Pflichten des Kunden nach dem Widerruf beschreiben, genügt die Aufklärung diesen Zielen nicht. Denn für den Kunden ist es von großer Bedeutung, zu wissen, welche Pflichten die Bank trifft. Sonst könnte beim privaten Darlehensnehmer der falsche Eindruck entstehen, nur er habe Pflichten und die Bank nicht.

Einseitige Angaben zu Widerrufsfolgen nicht nur bei der Commerzbank

In Belehrungen anderer Banken finden sich ebenso Ausführungen, die lediglich einseitige Pflichten des Kunden vermuten lassen. So unter anderen in denen der

- Hamburger Sparkasse, die 2011 verwendet wurden

- der Ing DiBa, die zwischen 2010 - 2012 verwendet wurden

- der Münchener Hypothekenbank eG, die zwischen 2004 bis 2007 verwendet wurden.

Werdermann ? von Rüden - Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen!

Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann ? von Rüden bietet Kreditnehmern eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als Ihre Unterlagen der Kanzlei zukommen zu lassen und den Mandantenfragebogen auszufüllen. Nach wenigen Tagen bekommen Sie Rückmeldung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wvr-law.de/