Möchten Sie aus Ihrem teuren Kredit aussteigen? Wollen Sie von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren oder Ihre Immobilie verkaufen aber schrecken vor der hohen Geldforderung der Bank zurück? Eine Lösung liegt in der Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung, welche die Bank Ihnen mit den Vertragsunterlagen mitgegeben hat. Auch wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank bereits gezahlt haben und diese nun zurückfordern wollen, lohnt sich dieses Vorgehen.
Das Problem der Vorfälligkeitsentschädigung und dessen Lösung
Sie schreckt viele Darlehensnehmer von einer Kündigung ihrer teuren älteren Kredite ab: die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank fordert diese, um ihre eigenen Zinsausfälle auszugleichen, die ihr entstehen, weil sie mit bestimmten Zinsen in einer bestimmten Zeit rechnete. Der Betrag ist gerade in Deutschland unangenehm hoch.
Eine Lösung zu diesem Problem bieten Ihre Widerrufsbelehrungen. Der Gesetzgeber führte November 2002 ein Widerrufsrecht für Verbraucher ein, das diese vor Überrumplung durch Unternehmer schützen soll. Private Kreditnehmer können ohne einen Grund nennen zu müssen regelmäßig zwei Wochen nach dem Vertragsschluss den Vertrag widerrufen. "Zwei Wochen nach Vertragsschluss, das ist doch schon längst vorbei.", mögen Sie vielleicht denken. Aber: diese Frist wandelt sich zu einem "ewigen" Widerrufsrecht, von dem Verbraucher noch jahrelang Gebrauch machen können. Dies aber nur für den Fall, dass die Widerrufsbelehrungen nicht die Bedingungen erfüllen, die an eine vollumfängliche, eindeutige Aufklärung gestellt werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, können Ihnen Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden nach einem Blick in die Unterlagen verraten.
Fehlerhafte Fristangaben in den Belehrungen der Stadtsparkasse München
In der Zeit um 2006 verwendete die Stadtsparkasse München Belehrungen, die Fehler bei der Angabe der Frist zum Widerruf enthielten. "Frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" heißt es dort. Das höchste deutsche Gericht entschied dazu schon mehrfach, dass diese Angabe nicht den Anforderungen entspricht. Während das dem juristisch nicht geschulten Darlehensnehmer nicht zwangsläufig ins Auge springen muss, ist dem geschulten Betrachter klar: diese Belehrung verstößt zum Nachteil des Verbrauchers gegen das Deutlichkeitsgebot. Die Zeitangabe ist nicht umfassend genug und sagt dem Kunden nichts darüber, ob der Erhalt der Belehrung die einzige Voraussetzung ist, die für den Beginn der Frist entscheidend ist oder welche Bedingungen sonst erfüllt sein müssten. Um die Ausübung des Widerrufsrechts nicht unnötig zu erschweren, soll der Verbraucher unmissverständlich und eindeutig über Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs aufgeklärt werden. Diesen Anforderungen hält die Angabe nicht stand.
Zahlreiche weitere Fehler - nicht nur bei der Stadtsparkasse München
Auch andere Fehler können in den Belehrungen gefunden werden. So ist zum Beispiel das Aufführen zusätzlicher Informationen, welche die Belehrung überfrachten, als fehlerhaft anzusehen. Um den Darlehensnehmer nicht zu verwirren, sollen Informationen, die für den Vertragstyp nicht relevant oder gar unzutreffend sind, aus den Belehrungen rausgehalten werden. Diese überflüssigen Informationen finden sich auch bei anderen Banken, wie beispielsweise der DG Hypothekenbank, der DSL Bank (2005-2010), der Debeka Bausparkasse AG oder bei einigen Kreissparkassen wie Heilbronn, Ravensburg und Südholstein und vielen anderen mehr.
Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden verhilft Ihnen zu Ihrem Recht
Machen auch Sie von den Fehlern der Banken Gebrauch! Die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden prüft kostenlos Ihre Darlehensverträge. Die mit dem Bankrecht vertrauten Spezialisten melden sich innerhalb weniger Tage mit einer Ersteinschätzung zurück. Sie können selbst entscheiden, wie sie dann weiter verfahren möchten. Bereits zahlreiche Mandanten konnten mit unserer Hilfe die Zinsen des aktuellen Kredits senken oder sich vom Vertrag lösen. Wir sind zuversichtlich, auch Ihnen weiterhelfen zu können!