BGH: Bearbeitungsgebühren bei Darlehen bis 2004 rückforderbar.

BGH:  Bearbeitungsgebühren bei Darlehen bis 2004 rückforderbar.
03.06.2015147 Mal gelesen
BGH: Bearbeitungsgebühren bei Darlehen bis 2004 rückforderbar.

BGH:  Bearbeitungsgebühren bei Darlehen bis 2004 rückforderbar.

Der BGH hatte bereits in zwei Urteilen vom 13.05.2014 entschieden, dass Vereinbarungen von Bearbeitungsentgelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherkreditverträge gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sind.
Sogenannte Bearbeitungsgebühren können daher von den Darlehensnehmern von den Banken gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zurückgefordert werden (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 80/2014 BGH).

Nunmehr hat der BGH am 28.10.2014 darüber zu entscheiden gehabt, ab wann diese Rückforderungsansprüche verjähren. Der BGH kommt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist für vor dem Jahr 2011 entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen beginnt. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Rückforderungsansprüche aus Bearbeitungsentgelten bis zum Jahr 2004 von den Bankkunden zurückgefordert werden können.
Achtung. Ihre Ansprüche aus Rückforderung der Bearbeitungsgebühren aus den Jahren 2004- 2011 verjähren zum 31.12.2014 verjähren.
Die Verjährung dieser Ansprüche kann nur durch Erhebung einer Klage gegen die jeweilige Bank bis zum 31.12.2014 unterbrochen werden.