BGH kippt Fehlbuchungsgebühr
BGH kippt Fehlbuchungsgebühr
Im Urteil von 27.01.2015 Az. XI ZR 174/13 kippt der Bundesgerichtshof die so genannte "Fehlbuchungsgebühr".
Mit der Klausel waren auch solche Buchungen kostenpflichtig, die bei einerfehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags durch die Bank anfielen, bemängelte der BGH.
Dies benachteilige die Kunden jedoch unangemessen und die Klausel sei damit unwirksam.
Leider nahm der BGH zu der Grundsatzfrage, ob Banken für Barzahlungen am Schalter überhaupt Extragebühren verlangen dürfen, keine Stellung.