BGH kippt Fehlbuchungsgebühr

BGH kippt Fehlbuchungsgebühr
03.06.2015272 Mal gelesen
BGH kippt Fehlbuchungsgebühr

BGH kippt Fehlbuchungsgebühr

Im Urteil von  27.01.2015 Az. XI ZR 174/13 kippt der Bundesgerichtshof die so genannte "Fehlbuchungsgebühr".

Mit der Klausel waren auch solche Buchungen kostenpflichtig, die bei einerfehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags durch die Bank anfielen, bemängelte der BGH.
Dies benachteilige die Kunden jedoch unangemessen und die Klausel sei damit unwirksam.

Leider nahm der BGH zu der Grundsatzfrage, ob Banken für Barzahlungen am Schalter überhaupt Extragebühren verlangen dürfen, keine Stellung.