In drei weiteren Verfahren konnten durch die Kanzlei MAACK Rechtsanwälte Zahlungsansprüche gegen Banken durchgesetzt werden.
In diesen Verfahren waren Banken verklagt worden, Bearbeitungskosten an Kreditnehmer zu erstatten. In den Darlehensverträgen waren zu Lasten der Darlehensnehmer Bearbeitungskosten aufgeführt. Nach der inzwischen existierenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die gesonderte Erhebung von Bearbeitungskosten nicht gestattet. Die betroffenen Banken waren daher aufgefordert worden, die zu Unrecht erhobenen Bearbeitungskosten zu erstatten. Nachdem eine außergerichtliche Zahlung nicht erfolgte, wurden die Zahlungsansprüche auf dem Rechtswege eingeklagt.