Kündigung LBS West: Können sich Bausparer mit Altverträgen zur Wehr setzen?

Kündigung LBS West: Können sich Bausparer mit Altverträgen zur Wehr setzen?
04.02.2015256 Mal gelesen
Aktuell trennen sich verschiedene Bausparkassen – unter ihnen auch die LBS West - von älteren Bausparverträgen. Doch die Frage, ob Bausparer sich gegen eine solche Kündigung wehren könnten, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Das Zinsniveau der vergangenen Monate erfreute zwar Kreditnehmer, für Sparer sind die geringen Zinsen unerfreulich. Auch für Bausparer, die noch über ältere Verträge mit günstiger Verzinsung verfügen, hat diese Entwicklung Folgen. Mittlerweile ist gut die Hälfte aller Bausparkassen dazu übergegangen, bei Altverträgen die Kunden zu einer Vertragsumstellung zu bewegen bzw. zur Kündigung überzugehen. Denn die damals vereinbarten, bessern Guthaben Zinsen sind zu einer finanziellen Last geworden. Wenn ein LBS West-Kunde jedoch an dem bestehenden Bausparvertrag festhalten will, kann sich die Frage stellen, ob sie sich wehren können oder nicht. Doch trotz der Vielzahl von Fällen kann die Antwort auf diese Frage von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

 

Denn bei der rechtlichen Bewertung, ob der konkrete Vertrag so gekündigt werden konnte oder nicht, sind verschiedene Faktoren zu beachten. Die Unterschiede zwischen den Einzelfällen können dazu führen, dass diese rechtlich unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund können auch bereits gefällte Gerichtsurteile nicht immer "passen". Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen. Zunächst einmal richtet sich die rechtliche Bewertung einer Kündigung danach, in welcher Phase der Bausparvertrag sich befindet. Ein zuteilungsreifer Vertrag unterscheidet sich von einem Vertrag, dessen Bausparsumme bereits seit einem Jahrzehnt erreicht oder überschritten ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise die Frage, seit wann der konkrete Bausparvertrag der LBS West sich in welchem Stadium befindet, wichtig werden für die rechtliche Beurteilung. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt.

 

Ein weiterer Faktor der für die rechtliche Bewertung jenseits der grundlegenden Rechtsfragen und schriftlichen Unterlagen wichtig sein kann, sind spätere Entwicklungen. Auch diese können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn LBS WEST-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, wir ihr Fall rechtlich zu bewerten ist, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.bausparvertragskuendigung.de, welche gemeinsamen von den Kanzleien Dr. Stoll & Kollegen und Grossmann & Haas erstellt wurde.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889                                                     

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.bausparvertragskuendigung.de