Klage sichert Kreditgebühren-Rückerstattung

Klage sichert Kreditgebühren-Rückerstattung
10.12.2014379 Mal gelesen
Wer für ein Verbraucherdarlehen vor dem 31. Dezember 2011 Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, der sollte sich jetzt wirklich beeilen, wenn der Ablauf der Verjährungsfrist zu Silvester keinen Strich durchs "Weihnachtsgeld" machen soll.

Für Kredite, die von Ende Dezember 2004 bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden (bzw. für die in dieser Zeit Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt wurden) müssen die zu Unrecht von den Banken eingehaltenen Gebühren jetzt dringendst eingefordert werden. Aber: Es hilft kein Musterbrief und auch kein anwaltliches Schreiben mehr:  Wenn die angeschriebene Bank vor dem 31. Dezember 2014 NICHT antwortet, dann verfällt der Anspruch. Einzige Lösung: Es müssen verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden - und die schüttelt man nicht aus dem Ärmel.

Dazu Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann, die für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V." das Portal www.kreditbearbeitungsgebuehren.de führt: "Wir empfehlen, das Geld über den Klageweg einzufordern. Diese Maßnahme wirkt verjährungshemmend!" Alternative wäre insbesondere ein Brief an den Ombudsmann der Bank.  

Die Berlinerin nimmt noch bis zum 12. Dezember 2014 (einschließlich) Aufträge zur Verjährungshemmung an. Wer im Jahr 2012 oder später Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt hat, muss sich aktuell keine Sorgen machen, denn hier gelten zukünftige Verjährungstermine. Über www.kreditbearbeitungsgebuehren.de kann für 79,90 Euro ein Service gebucht werden, der die zögerliche Bank mit einem anwaltlichen Schreiben in Verzug setzt. Scheidemann: "Danach haben wir genügend Zeit, die Ansprüche weiter zu verfolgen!"

 

Kontakt:

Jacqueline Scheidemann
Kleineweg 70
12101 Berlin

Telefon: (0 60 22) 20 55 - 2310   
E-Mail: info@kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kanzleiprofil:

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt und ist auch bundesweit dabei behilflich, unberechtigt geforderte Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.  

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann regelt Erstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren bundesweit.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann ist während der Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.