Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei "mzs Rechtsanwälte" rät Sparkassenkunden, die Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung mit Hilfe der regionalen Sparkassen finanziert haben, diese Verträge kurzfristig prüfen zu lassen, um gegebenenfalls nach einem Widerruf oder nach Verhandlungen mit der Bank von den historisch niedrigen Zinsen profitieren zu können.
Die Unwirksamkeit vieler Sparkassenbelehrungen hatten bereits in 2013 mehrere deutsche Obergerichte festgestellt, u.a. das Oberlandesgericht München und das Landgericht Karlsruhe. Das Oberlandesgericht München ging sogar ins inhaltliche Detail und bemängelt den Passus " "Bitte Frist im Einzelfall" prüfen. Die Richter stellten fest, dass eine solche Formulierung die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung aussetzt. Die Sparkassen hatten argumentiert, dass es sich hier nur um einen internen Hinweis für Mitarbeiter handele. Die Richter hielten dem entgegen, dass dieser der Text dann aber auch nichts in der Widerrufsbelehrung in Ausführung für den Kunden verloren habe. Das Landgericht Karlsruhe stellt weitere inhaltliche Veränderungen der Musterwiderrufsbelehrung fest. Strohmeyer: "Gerade die Sparkassen der Region Düsseldorf aber auch in Nordrhein-Westfalen generell, haben nach unseren Erfahrungen inhaltlich unzulässige Änderungen vorgenommen. Die von uns erfolgreich bearbeiteten Mandate zeigen, dass meist ein Widerruf möglich ist!"
Ansprechpartner für den erfolgreichen Widerruf von Immobilienfinanzierungen sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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