Countdown läuft für Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren: Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2014

Countdown läuft für Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren: Verjährungsfrist endet am 31. Dezember 2014
25.11.2014583 Mal gelesen
Zum 31. Dezember 2014 verjähren in einer Vielzahl von Fällen die Rückerstattungsansprüche von Kreditnehmern, denen unzulässigerweise Kreditbearbeitungsgebühren berechnet wurden. Die Verjährung des Anspruches orientiert sich an Folgendem:

Für diejenigen, die 2004 Kreditbearbeitungsgebühren an ihre Bank gezahlt haben, ist größte Eile geboten. Rückforderungsansprüche können nur für Zahlungen geltend gemacht werden, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Hierbei kommt es auf eine taggenaue Betrachtung an, so wäre z.B. eine am 10.12.2004 erfolgte Zahlung der Bearbeitungsgebühr nur bis 10.12.2014 rückforderbar. Hierbei ist zu beachten, dass nicht jedwede Zahlungsaufforderung an die Bank diese Frist einhält bzw. hemmt, vielmehr müssten verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Die baldige Hinzuziehung eines Anwaltes wäre hierfür dringend zu empfehlen.

Für in den Jahren 2005 bis 2011 gezahlte Bearbeitungsgebühren gilt eine Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2014.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann aus Berlin:  "Der Erstattungsanspruch verjährt für Zahlungen der Bearbeitungsgebühr bis einschließlich 2011 zum 31. Dezember 2014. Wann und unter welchen Umständen eine den Verjährungsbeginn auslösende Zahlung angenommen werden kann, wird streitig behandelt. Teilweise wird eine Zahlung der Bearbeitungsgebühr mit der letzten bzw. den letzten beiden Darlehensraten angenommen; nach dieser Ansicht kann der Verjährungsbeginn für den Rückforderungsanspruch lange nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses eintreten.

Wer in 2012 oder später einen Kredit in Anspruch genommen hat, der kann sich noch etwas Zeit lassen. Ansprüche aus Verträgen aus 2012 verjähren erst Ende 2015, aus 2013 erst Ende 2016. Auch hier gilt: "Zur Bestimmung der Verjährung ist der Zeitpunkt der Überweisung der Gebühren an die Bank entscheidend."

Viele Informationen zu Verjährungsfristen und ein konkretes Service-Angebot finden Verbraucher auf www.kreditbearbeitungsgebuehren.de . Das Portal wird von Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann in Kooperation mit dem Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V." geführt.

 

Kontakt:

Jacqueline Scheidemann
Kleineweg 70
12101 Berlin

Telefon: (0 60 22) 20 55 - 2310   
E-Mail: info@kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kanzleiprofil:

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt und ist auch bundesweit dabei behilflich, unberechtigt geforderte Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.  

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann regelt Erstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren bundesweit.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann ist während der Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.