Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung ggfs. auch für Kreditverträge vor 2004 möglich

Kreditbearbeitungsgebühren: Rückforderung ggfs. auch für Kreditverträge vor 2004 möglich
18.11.2014497 Mal gelesen
Nach dem BGH-Urteil vom 28. Oktober sind nun auch Kreditbearbeitungsgebühren erstattungsfähig aus Verträgen, die bereits im Jahr 2004 abgeschlossen wurden.

Allerdings, so Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann aus Berlin, die in Kooperation mit dem Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V." das Portal "www.kreditbearbeitungsgebuehren.de" führt, eröffnet das Urteil aber auch die Möglichkeit, die Geltendmachung von Ansprüchen zeitlich unter Umständen wesentlich weiter zu fassen: " Der Zeitpunkt der Zahlung der Kreditbearbeitungsgebühren an die Bank als Entstehungszeitpunkt des Rückforderungsanspruchs wird unterschiedlich ausgelegt. So kann vertreten werden, dass die Kreditbearbeitungsgebühren entweder mit der ersten Rate, sukzessive über die gesamte Laufzeit oder erst mit der letzten Rate bezahlt worden sind."

Das Landgericht Dortmund beispielsweise hatte bereits 2013 in einem Urteil festgelegt, dass die Gebühren wohl erst mit der letzten oder den letzten beiden Raten "bezahlt" wurden. Ein Beispiel dazu: Nach dem Rechtsverständnis des LG Dortmund wären Kreditbearbeitungsgebühren erstattungsfähig auch für einen Vertrag aus 2003, wenn 2008 die letzte Rate bezahlt wurde. Allerdings greift hier dann auch die kenntnisabhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist würde demnach spätestens am 31. Dezember 2014 auslaufen - auch für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, wenn die Bearbeitungsgebühren zwischen taggenau vor 10 Jahren und dem 31. Dezember 2011 an die Bank bezahlt wurden.

Mehr Infos auf www.kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kontakt:

Jacqueline Scheidemann
Kleineweg 70
12101 Berlin

Telefon: (0 60 22) 20 55 - 2310   
E-Mail: info@kreditbearbeitungsgebuehren.de

 

Kanzleiprofil:

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann hat den Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Sozialrecht gelegt und ist auch bundesweit dabei behilflich, unberechtigt geforderte Bearbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückzuholen.

Ihr Anspruch und ihre Motivation sind, auch denjenigen zu ihrem Recht zu verhelfen, die sich ihrer Rechte im Dschungel aus Paragraphen und Vorschriften, besonders im Sozialrecht, vielleicht gar nicht bewusst sind. Passend dazu ist Jacqueline Scheidemann auch Kooperationsanwältin für den Verein "Deutsche Sozialhilfe e.V.".

Zu ihrer Tätigkeit gehört es ebenso, die Interessen und Rechte des Verbrauchers durchzusetzen. Dazu zählt auch die Rückforderung unberechtigt erhobener Kreditbearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen. Schnell, unkompliziert und ohne großen Aufwand für den Mandanten.  

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann regelt Erstattungsansprüche auf Kreditbearbeitungsgebühren bundesweit.

Rechtsanwältin Jacqueline Scheidemann ist während der Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr zu erreichen.