Rückforderung unzulässiger Bearbeitungsgebühren bei Darlehen [Rechtsanwälte Keller & Niemann]

Kredit und Bankgeschäfte
12.11.2014472 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof bestätigt nochmals seine Rechtsprechung zu der Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch Kreditinstitute bei der Vergabe von Darlehen. Viele Banken und Sparkassen haben in der Vergangenheit für die Vergabe von Krediten gesonderte „Bearbeitungsgebühren“ verlangt.

Die Bearbeitungsgebühren lagen in der Regel zwischen 1 bis 3 % der Darlehenssumme.

Bereits in einer früheren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die zusätzliche Berechnung von Bearbeitungsgebühren durch Banken und Sparkassen unzulässig ist.

Fraglich war jedoch seitdem, bis wann Kunden rückwirkend entsprechende Bearbeitungsgebühren von Banken und Sparkassen zurückverlangen können.

Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr eindeutig entschieden.

(BGH Urteil vom 28.10.2014; Aktenzeichen: XI ZR 348/13; sowie BGH Urteil vom 28.10.2014; Aktenzeichen XI ZR 17/14)

Bis zum Ende diesen Jahres (31.12.2014) können noch sämtliche Bearbeitungsgebühren für Kredite rückwirkend seit dem Jahr 2004 zurückverlangt werden.

Das bedeutet, wer seit dem Jahr 2004 bis heute ein Darlehen abgeschlossen hat, welches Bearbeitungsgebühren enthielt, kann die Bearbeitungsgebühren zurückverlangen.

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass sämtliche Forderungen aus den Jahren 2004-2011 spätestens am 31.12.2014 verjähren. Die Verjährungsfrist kann nur durch die rechtzeitige Einreichung einer Klage bei Gericht oder den Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids (vor Ablauf der Verjährungsfrist) gehemmt werden.

Insofern muss jeder, wer nunmehr kurzfristig Bearbeitungsgebühren zurückverlangen möchte, sofort tätig werden.

Man sollte seine Bank oder Sparkasse anschreiben und unmittelbar die Zahlung innerhalb einer Woche geltend machen.

Reagiert die Bank hierauf nicht, kann man rein vorsorglich zur Hemmung der Verjährung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Informationen oder eine anwaltliche Vertretung benötigen, so stehen wir gerne zur Verfügung.

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