Darlehen der ING diba: Wann können Kreditkunden mit einem Widerruf Erfolg haben?

Darlehen der ING diba: Wann können Kreditkunden mit einem Widerruf Erfolg haben?
05.11.20141209 Mal gelesen
Aufgrund von Presseberichten beschäftigt der Widerruf von Krediten derzeit Bankkunden und Banken. Auch die ING diba als großes Kreditinstitut muss sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Und nicht jede von der ING diba eingesetzte Widerrufsbelehrung wird den Anforderungen gerecht.

Wenn ein Darlehensnehmer sich von einem bestimmten Kredit trennen möchte, ist meist der Gedanke an eine Kündigung naheliegend. Doch aufgrund von Presseberichten und Schlagzeilen über Gerichtsurteile rückte im Jahr 2014 auch eine andere Trennungsmöglichkeit in den Fokus der Kreditnehmer: der Widerruf. Mit den Folgen dieser Aufmerksamkeit müssen Kreditinstute wie die ING diba auseinandersetzen. Doch wie funktioniert der vielbeschworene "Widerrufsjoker" und wann funktioniert dieser nicht?

 

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist seit einigen Jahren im Gesetz festgeschrieben. Dem Verbraucher wird beim Abschluss bestimmter Vertrag von Gesetzes wegen die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Vertragsunterlagen kommt entscheidende Bedeutung beim Widerruf zu

 

Doch der Widerruf ist keine "Patentlösung", die immer zur Trennung von einem Darlehensvertrag führt. Denn ein wirksamer Widerruf muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine zentrale Anforderung ist, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Doch die vermeintlich einfache Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt nicht einfach beantworten. Denn nicht jeder Kreditvertrag kann ein Bankkunde zutreffend darüber Auskunft geben, ob und wann die Widerrufsfrist konkret zu laufen begann.

 

Beispielsweise wurde in einigen Widerrufsbelehrungen der ING diba darauf verwiesen, dass die Widerrufsfrist "frühestens" mit dem Erhalt der Belehrung oder dem Eingang des Darlehensvertrags beginne. Doch eine solche unbestimmte Zeitangabe hinterlässt Zweifel, wann die Frist konkret zu laufen begann. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob eine ING diba-Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst im Rahmen einer rechtlichen Prüfung bewertet werden. Denn die Bank setzte im Lauf der Zeit verschiedene Widerrufsbelehrungen ein, die unterschiedlich rechtlich zu bewerten sind. Wenn ING DiBa-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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