Kreditkunden können Bankgebühren noch bis Ende 2014 zurückfordern

Kreditkunden können Bankgebühren noch bis Ende 2014 zurückfordern
31.10.20141169 Mal gelesen
Bankkunden, die ab 2004 einen Kredit abgeschlossen haben, können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren noch bis Ende 2014 zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 29.10.2014 entschieden. Die Bearbeitung von Krediten liege im eigenen Interesse der Bank und dafür

Bereits im Mai hatte der Senat darüber geurteilt, dass Banken keine Extragebühren für die Bearbeitung von Krediten erheben durften. Durch die gesetzlich verankerte Verjährungsfrist von drei Jahren war unstrittig: Die Möglichkeit der Rückerstattung gilt bis Ende des Jahres für die 2011 geschlossenen Verträge, denn dort endet die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2014.

Strittig war aber bis zum jüngsten Urteil, ob die Pflicht zur Rückerstattung der Gebühren auch für früher geschlossene Verträge gilt. Dies hat der BGH nun geklärt: Auch für Verträge aus den Jahren 2004 bis 2011 können die Gebühren noch heute zurückverlangt werden. Vor allem für Immobilienkredite sind dies nicht selten vierstellige Summen, für andere Kredite etwa zur Autofinanzierung oder andere Konsumkredite können sich die Posten auf dreistellige Rückzahlungen summieren.

Die Begründung des BGH: Für Verbraucher sei es vor 2011 unzumutbar gewesen, wegen der Bearbeitungsgebühren gegen die Banken zu klagen. Erst in jenem Jahr haben mehrere Oberlandesgerichte mit ihren Urteilen über unzulässige Bearbeitungsgebühren für die öffentliche Aufmerksamkeit und für mehr Klarheit der Rechtslage gesorgt. Daher bestimmten die Richter, dass eine gesetzliche Verjährungsfrist von zehn Jahren für Ansprüche aus diesen Kreditverträgen gelten solle. Allerdings: Der BGH hat zugleich bestimmt, dass eine dreijährige Verjährungsfrist gilt, die 2011 begann, also zu dem Zeitpunkt, als bekannt wurde, dass die Bearbeitungsgebühren unzulässig sind. Diese Frist endet mit dem 31.12.2014.

Kredite von 2004 bis 2011: Schnelles Handeln erforderlich

Für Bankkunden, die für ihre zwischen 2004 und 2011 abgeschlossenen Kredite Bearbeitungsgebühren zurückerstattet bekommen wollen, heißt das: Sie müssen spätestens bis Ende des Jahres die zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Ein einfacher Brief genügt nicht, die Aufforderung muss entweder per gerichtlichem Mahnbescheid erfolgen oder über eine Klage. Dadurch wird die Verjährung über den Jahreswechsel hinaus gehemmt.