Commerzbank-Kredite: Was können Kreditnehmer mit einem Widerruf bewirken?

Commerzbank-Kredite: Was können Kreditnehmer mit einem Widerruf bewirken?
31.10.2014232 Mal gelesen
Der Widerruf von Krediten beschäftigt die Verbraucher – auch die Commerzbank muss sich mit entsprechenden Widerrufen befassen. Und nicht jeder Kreditvertrag der Commerzbank hält einer juristischen Überprüfung stand.

Das Thema Kredite zieht im Jahr nicht nur wegen niedriger Zinsen die Aufmerksamkeit von Medien und Verbrauchern auf sich. Auch die Möglichkeit, Kredite zu widerrufen, wurde in der Presse wiederholt angesprochen. Eine Folge ist, dass sich nunmehr Banken wie die Commerzbank mit entsprechenden Widerrufen auseinandersetzen müssen. Denn so mancher Darlehnsnehmer möchte sich von einem Kredit trennen. Doch was kann ein Widerruf überhaupt bewirken?

 

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist seit einigen Jahren im Gesetz festgeschrieben. Dem Verbraucher wird beim Abschluss bestimmter Vertrag von Gesetzes wegen die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Dieses Recht wird einem Verbraucher auch bei einem Darlehensvertrag zugestanden. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Dennoch "funktioniert" der Widerruf nicht in jedem Fall. Denn zum einen ist der Widerruf kann nicht beliebig lange erklärbar, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt sich für Kreditnehmer nicht einfach durch einen Blick in die Vertragsunterlagen lösen. Denn nicht jedem Kreditvertrag kann zutreffend entnommen werden, ob und wann die Widerrufsfrist zu laufen begann.

 

Widerrufsbelehrung darf nicht im Ungewissen lassen, wann die Frist zu laufen beginnt

 

So können die oft mehrere Seiten umfassenden Darlehensverträge der Commerzbank einem Kunden verschiedene denkbare Ansatzpunkte für einen möglichen Start der Widerrufsfrist bieten. So lassen beispielsweise Formulierungen, dass die Frist "nach dem Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor" dem Überreichen weiterer Unterlagen wie der Vertragsurkunde, dem schriftlichen Antrag oder einer Abschrift der Vertragsurkunde zu laufen beginne, können Unsicherheiten aufkommen lassen. Bereits solche Unsicherheiten können jedoch verhindern, dass die (eigentlich) zweiwöchigen Frist zu laufen beginnt. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob ein bestimmter Darlehensvertrag widerrufbar ist, kann allerdings erst rechtlichen Prüfung bewertet werden .Denn es gibt nicht "den" Commerzbank-Darlehensvertrag, sondern es kommt auf die konkret verwendete Formulierung an. Und auch Gerichtsurteile können nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen. Um dies jedoch klären zu können, bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung. Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann.

 

Wenn Commerzbank-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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