ING diba-Kredit und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

ING diba-Kredit und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
27.10.2014216 Mal gelesen
Wenn ein Bankkunde einen Weg sucht, um sich von einem Kredit zu trennen, dann liegt der Widerruf des Darlehensvertrags nahe. Doch funktioniert diese Lösung in jeden Fall?

In den vergangenen Monaten befassten sich verschiedene Presseartikel mit Widerruf von Krediten. Aufgrund der gestiegenen Aufmerksamkeit für dieses Thema setzten Kreditnehmer und in der Folge auch Banken wie die ING diba damit auseinander bzw. mussten sich damit auseinandersetzen. Denn manche Kreditnehmer möchten sich von einem Kredit trennen. Doch was kann ein Widerruf überhaupt bewirken?

 

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist im Gesetz festgeschrieben. Wenn ein Verbraucher einen bestimmten Vertrag abschließt, wird von Gesetzes wegen die Möglichkeit eingeräumt, sich durch einen Widerruf von dem Vertrag lösen. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag und der Kredit wird - mit gewissen Einschränkungen - so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Beispielsweise entfällt nach einem wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen. Insofern unterscheidet sich ein Widerruf von einer Kündigung, bei welcher der bestehende Vertrag (mitsamt aller Regelungen) beendet wird.

 

Dennoch "funktioniert" der Widerruf nicht in jedem Fall. Denn zum einen ist der Widerruf kann nicht beliebig lange erklärbar, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch die Frage, ob ein bestimmter Kreditvertrag noch wiederrufbar ist oder nicht, lässt sich für Kreditnehmer nicht einfach durch einen Blick in die Vertragsunterlagen lösen. Denn nicht jedem Kreditvertrag kann zutreffend entnommen werden, ob und wann die Widerrufsfrist zu laufen begann. So können die oft mehrere Seiten umfassenden Darlehensverträge der ING DiBa einem Kunden verschiedene denkbare Ansatzpunkte für einen möglichen Start der Widerrufsfrist bieten. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob eine Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst rechtlichen Prüfung bewertet werden - denn es gibt nicht "den" ING DiBa-Darlehensvertrag, sondern es kommt auf die konkret verwendete Formulierung an. Und auch Gerichtsurteile können nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen. Um dies jedoch klären zu können, bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung. Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann.

 

Wenn ING DiBa-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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