Kredit bei ING DiBa und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Kredit bei ING DiBa und Widerruf – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert
23.10.2014293 Mal gelesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen beschäftigt die ING diba und auch deren Kreditnehmer.

Für die Aufnahme eines Darlehens bedarf es meist "nur" einiger Unterschrift. Solche Unterschrift setzten auch zahlreiche Kunden der ING DiBa unter Kreditverträge. Komplizierter als der Abschluss eines Kreditvertrags kann jedoch die Trennung von einem solchen Vertrag sein. Dies möchte jedoch nicht jeder Bankkunde hinnehmen. Auf der Suche nach "alternativen" Ansatzpunkten für das Beenden eines bestimmten Kredits stößt man recht schnell auf den Widerruf.

 

Das Widerrufsrecht hat seine Wurzeln im Gesetz. Bei bestimmten Vertragsarten - wie etwa einem Darlehensvertrag - kann sich ein Verbraucher durch einen Widerruf von Vertrag lösen. Ein wirksamer Widerruf "beseitigt" den Vertrag. Allerdings ist der Widerruf keine "Patentlösung", die in jedem Fall funktioniert. Dies zeigt sich u.a. daran, dass ein Widerruf kann nicht beliebig lange erklärt werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch in der Praxis ist nicht einfach herauszufinden, wann die Widerrufsfrist zu laufen begann.

 

So können die oft mehrere Seiten umfassenden Darlehensverträge der ING DiBa einem Kunden verschiedene denkbare Ansatzpunkte für einen möglichen Start der Widerrufsfrist bieten. Bereits solche Unsicherheiten können einen wirksamen Start einer (eigentlich) zweiwöchigen Frist in Frage stellen. Denn die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sind hoch, sodass nicht jede in einem Darlehensvertrag abgedruckte Widerrufsbelehrung wirksam ist.

 

Ob eine Widerrufsbelehrung tatsächlich nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, kann allerdings erst rechtlichen Prüfung bewertet werden - denn es gibt nicht "den" ING DiBa-Darlehensvertrag, sondern es kommt auf die konkret verwendete Formulierung an. Und auch Gerichtsurteile können nur dann weiterhelfen, wenn sie tatsächlich denselben und nicht nur einen ähnlichen Fall betreffen. Um dies jedoch klären zu können, bedarf es angesichts der komplexen Rechtslage meist bereits einer juristischen Prüfung. Daher kann erst nach einer Prüfung des Einzelfalls bewertet werden, ob ein Widerruf im konkreten Fall erfolgreich sein kann.

 

Wenn ING DiBa-Kunden wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Weitere Informationen zum Thema Widerruf von Krediten befinden sich auch auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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