Häufig falsche Widerrufsbelehrungen bei der ING DiBa

Häufig falsche Widerrufsbelehrungen bei der ING DiBa
09.10.2014499 Mal gelesen
Wer aus einem Kreditvertrag vorzeitig aussteigen möchte, wird häufig eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die kreditgebende Bank oder Sparkasse zahlen müssen. Dies ist mehr als ärgerlich für die Kunden, die im Rahmen einer Umschuldung von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren oder das Darlehen aus anderen Gründen früher ablösen möchten.

Die aktuelle Situation: Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung

Wer seinen Kreditvertrag vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigt wird regelmäßig mit der Zahlung vertraglich vereinbarter hoher Vorfälligkeitsentschädigungen konfrontiert. Dadurch sollen dem kreditgebenden Institut entgangene Zinszahlungen ausgeglichen werden.

 

Die Möglichkeit: Widerruf des Kreditvertrages ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Ein Ausstieg aus einer Finanzierung ist jedoch auch vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ohne bzw. mit deutlich verminderter Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Wenn der Kreditnehmer die Finanzierung widerruft wird der Vertrag beendet und die Forderung von Vorfälligkeitsentschädigung kann nicht mehr auf diesen gestützt werden.

Ein Widerruf kommt für jeden nach dem 1. November 2002 geschlossenen Kreditvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher in Betracht. Die Frist hierfür beträgt in der Regel 14 Tage.

Ist der Verbraucher jedoch nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden, dann beginnt diese Frist nicht zu laufen und ein Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages möglich.

 

Viele fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der ING DiBa

Die ING DiBa schließt die Kreditverträge mit ihren Kunden häufig über Fernkommunikationsmittel. Die Widerrufsbelehrungen solcher Verträge sind besonders fehleranfällig, da an sie erhöhte Anforderungen gestellt werden. Zudem ist die ING DiBa mit über 8 Millionen Kunden die drittgrößte Privatkundenbank Deutschlands. Eine dementsprechend hohe Anzahl an Verbrauchern wurde seit Herbst 2002 mangelhaft belehrt.

Häufig sind die verwendeten Belehrungstexte unzureichend, weil die Verbraucher den Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig erkennen können.

Auf die ING DiBa rollt somit eine Welle an Widersprüchen zu. Auf Grund drohender Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe, welchen den Kreditinstituten drohen, wird bereits vom "Banken-Albtraum" gesprochen. Gemäß einer großen deutschen Tageszeitung lehnen immer mehr Kreditinstitute, darunter auch die ING DiBa, die bei Widerruf zahlreich erforderlichen Anschlussfinanzierungen ab oder beschränken sich auf die Umschuldung solcher Kredite, bei denen die Zinsbindungsfrist in naher Zukunft abläuft.

Dieses Verhalten der Banken und Sparkassen ist kartellrechtlich bedenklich und darf daher die Verbraucher nicht von der Geltendmachung ihrer Rechte abhalten. Unsere Kanzlei arbeitet mit verschiedenen Kreditinstituten zusammen, welche Anschlussfinanzierungen zu den aktuell attraktiven Zinsen vornehmen.

 

Was wir raten:

Sind auch Sie unzureichend belehrt worden oder zweifeln Sie an der Richtigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung?

Dann empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen.

Informationen bezüglich einer kostenlosen Überprüfung Ihrer Widerrufsmöglichkeit erhalten Sie telefonisch unter 030 200 590 770 oder Sie senden uns direkt den Vertrag und den ausgefüllten Mandantenfragebogen zu.