Darlehen und Kredite: Wie kann ein Widerruf helfen, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird?

Darlehen und Kredite: Wie kann ein Widerruf helfen, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird?
05.09.2014226 Mal gelesen
Die Kündigung eines Kredits kann teuer werden, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden soll. Durch einen Widerruf kann ein Kreditnehmer sich jedoch wehren.

Wenn ein Verbraucher sich entschließt, einen Kredit vorzeitig zu beenden, dann kann dies teure Folgen nach sich ziehen. Denn im Fall einer Kündigung fordern Kreditinstitute nicht nur die Rückzahlung des noch offenen Darlehens, sondern auch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Da sich nicht jeder Betroffene damit anfreunden kann, dass das Tilgen von Schulden teuer sein soll, stellt sich die Frage, ob es Lösungen gibt. Eine Möglichkeit kann der Widerruf des Darlehens sein.

 

Wie kann ein Widerruf gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung helfen? Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, dann "existiert" der Vertrag nicht mehr und auch die vertraglichen Regelungen haben keine Grundlage mehr. Da Vorfälligkeitsentschädigungen im Vertragswerk festgeschrieben werden, entfällt durch einen wirksamen Widerruf die vertragliche Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies bedingt jedoch, dass der Kredit überhaupt noch widerrufen werden kann. Ein Widerruf kann solange erklärt werden, wie die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Es ist jedoch nicht leicht zu bestimmen, ob und wann diese Frist zu laufen begann. Denn die Frist beginnt nur zu laufen, wenn sie wirksam in Gang gesetzt wurde und der Kreditnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Jedoch sind die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sehr hoch. So muss eine Widerrufsbelehrung nicht nur gewisse optische Anforderungen erfüllen, sondern sie muss auch so formuliert sein, dass sich der Fristbeginn exakt bestimmen lässt. Da viele Faktoren zu beachten sind, ist es alles andere als einfach zu beurteilen, ob eine Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen genügt. Bereits Details in den Texten können erhebliche Auswirkungen haben. Zudem änderte sich auch die Gesetzeslage in den vergangenen Jahren immer wieder und auch die Banken setzten im Lauf der Zeit unterschiedliche Vertragstexte und Widerrufsbelehrungen ein.

 

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall "einfach" ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weiterführende Informationen rund um die Themen Kredit und Widerruf befinden sich auf der Internetseite www.widerrufsrecht-anwalt.de

 

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