Irreführende Werbung für „Top-Tagesgeld“: Verbraucher sollten auf Fallen achten

Kredit und Bankgeschäfte
06.08.2013285 Mal gelesen
Verbraucher sollten bei günstig erscheinenden Tagesgeldangeboten auch bei Banken mit seriösem Ruf vorsichtig sein. Dies gilt insbesondere, wenn „Top-Zinsen“ in Aussicht gestellt werden. Das Landgericht Mönchengladbach ist in einem aktuellen Fall von einer irreführenden Werbung ausgegangen.

Eine Bank warb auf ihrer Webseite für ein angebliches Top-Tagesgeld-Konto mit dem folgenden Text: "Jetzt 2,25 % Zinsen p. a. - Kühl kalkuliert, gut profitiert." Dabei wurde die Höhe des Zinssatzes blickfangmäßig deutlich herausstellt.

Wer an diesem Angebot interessiert war, erfuhr erst beim Anklicken der 3. Unterseite, dass dieser Zinssatz lediglich für einen Anlagebetrag bis zu 5.000 € gilt. Für darüber hinaus angelegte Beträge gab es nur mickrige Zinsen in Höhe von 1%  und 0,25 % p. a.

Tagesgeld: Werbung muss eventuell auf Einschränkungen hinweisen

Hierzu entschied das Landgericht Mönchengladbach aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 15.07.2013Az. 8 O 18/13, dass der Verbraucher durch diese Werbung für ein "Top-Tagesgeld" in die Irre geführt wird. Denn es wird den Kunden hier bewusst verschwiegen, dass das Angebot eine erhebliche Einschränkung enthält. Diese ist darin zu sehen, dass dieser Zinssatz nur bis zu einer bestimmten Höhe gilt. Dies gilt gerade auch aufgrund der äußeren Aufmachung der Werbung, in den der Zinssatz in Höhe von 2,25 % Zinsen optisch deutlich hervorgehoben wird.

Diese Entscheidung des Landgerichtes Mönchengladbach ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Kunden sollten sich umfassend über Tagesgeld Konditionen informieren

Verbraucher sollten also gerade in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase aufpassen, wenn Banken Werbung mit vermeintlich lukrativen Zinsangeboten fürs Tagesgeld oder auch fürs Festgeld machen.

Der Haken findet sich häufig im Kleingedruckten. So gilt bei einigen Banken der günstige Zinssatz etwa nur für die Höhe eines bestimmten Betrages oder für Neukunden. Ein anderer beliebter Trick ist, dass Tagesgeldzinsen bei der Eröffnung eines neuen Kontos nur für den Zeitraum von wenigen Monaten gelten. Hier hängt es vom individuellen Einzelfall ab, inwieweit die Werbung mit Zinsen fürs Tagesgeld oder fürs Festgeld als Irreführung des Verbrauchers anzusehen ist. Es gibt hierzu noch wenige Gerichtsentscheidungen, so dass die rechtliche Situation noch nicht hinreichend geklärt ist. Auf der Webseite von manchen Banken können auch Informationen zu früher gezahlten Tagesgeld-Zinsen abrufen. So etwas ist für Kunden interessant, die längerfristig ein Tagegeld-Konto eröffnen wollen. Im Internet abrufbare Tagesgeldvergleiche enthalten oft nur Angaben über die Höhe der jeweils gezahlten Zinsen auf ein Tagesgeld Konto - was alleine wenig Aussagekraft hat.

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