Die Sachverhalte der Entscheidungen
Den Zeichnungen der beiden Medico Fonds Beteiligungen ging jeweils eine Beratung und Empfehlung eines Mitarbeiters der Bonnfinanz AG voraus, in dessen Folge die Beteiligungen in Höhe von 40.000 DM respektive 30.000 DM zzgl. 5%igem Agio gezeichnet wurden. Eine der beiden Medico Fonds Beteiligungen ist zudem fremdfinanziert worden. Aufgrund der Darstellungen der jeweiligen Berater durften die Kläger davon ausgehen, dass sich die Beteiligungen an dem Medico 39 für ihre jeweiligen Anlageziele eigne und sie daher eine passende Investition tätigen würden.
Die Entscheidungen des Gerichts
Das Gericht sah es jeweils als erwiesen an, dass die jeweiligen Berater die Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risken aufgeklärt haben, die bei einer unternehmerischen Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds bestehen.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen ging bei seiner Entscheidung vom Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages aus und entschied, dass der Kläger in Bezug auf das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nicht anlage- und anlegergerecht aufgeklärt wurde.
Auch das Landgericht Augsburg ging in seiner Entscheidung vom Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages aus. Der dortige Kläger wurde nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ordnungsgemäß über die eingeschränkte Fungibilität informiert und damit ebenfalls nicht anlage- und anlegergerecht beraten.
Wertung
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die praktisch fehlende Aussicht, eine KG-Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds zu angemessenen Konditionen verkaufen zu können, ein Umstand, der für die Anlageentscheidung des Anlegers grundsätzlich von erheblicher Bedeutung ist. Auch über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ordnungsgemäß aufgeklärt werden.
Die in Frage stehende Verjährung der geltend gemachten Ansprüche wurde durch beide Gerichte zutreffend verneint. Ebenso wurde die negative Anrechung von seinerzeit erlangten Steuervorteilen auf den Schaden abgelehnt.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.