Partiarische Darlehen Scharia konform

Partiarische Darlehen Scharia konform
23.01.2013581 Mal gelesen
In Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde durch die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte eine Scharia konforme Variante des partiarischen Darlehens entwickelt, das in Deutschland prospekt- und aufsichtsfrei vertrieben werden kann.

Nicht überall auf der Welt ist es einfach, offiziell mit Finanzmarktprodukten zu agieren, um Projekte zu finanzieren. In Ländern, in denen das islamische Recht der Scharia noch Anwendung findet, ist es gänzlich verboten Geld gegen Zins zu verleihen. In mehr oder weniger deutlicher Auslegung bestimmt die Scharia noch den Handel in den Ländern Nordafrikas, im Nahen Osten, bis hin zu den islamisch geprägten Staaten am Persischen Golf sowie zahlreichen Inselstaaten des stillen Ozeans.

Aber auch in allen westlich orientierten Staaten sind die verzinslichen Kapitalanlagen für Moslems tabu. In Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde durch die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte eine Scharia konforme Variante des partiarischen Darlehens entwickelt, das in Deutschland prospekt- und aufsichtsfrei vertrieben werden kann. Dr. Barbara Dörner: "Wesentlich ist dabei, dass sowohl die vertraglichen Regelungen als auch das mit dem eingeworbenen Kapital umzusetzende Projekt Scharia konform ist. Die Kapitalanlageform, die unserem Darlehen am nächsten kommt, ist die sogenannte ,mudarabah'".

Die Zeichnungsbedingungen des Scharia konformen partiarischen Darlehen sehen auch hier vor, dass der Investor entsprechend des von ihm eingesetzten Kapitals anteilig am Unternehmenserfolg beteiligt wird. Im Gegensatz zu der sonst üblichen Konstruktion darf allerdings kein Zins vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Darlehensgeber genau wie der Unternehmer das Erfolgsrisiko trägt. Dr. Dörner: "Es fehlt nur die Verzinsung!"

Durch das partiarische Recht kann der Darlehensgeber von der Investition seines Kapitals profitieren, ohne gegen das Zinsverbot zu verstoßen.


Mehr Infos zu partiarischen Darlehen auf www.partiarische-darlehen.de

 

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